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Trefferliste für 'einkommensteuer'
Dokument 181 - 190 von 338 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- 7a. RBDL - Einzelnorm



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Betrages gebildet werden. cc) Wird für die Zeit vor dem 21. Juni 1948 die Veranlagung eines Geldinstituts zur Körperschaftsteuer (seiner Inhaber zur Einkommensteuer) im Pauschalierungswege durchgeführt, so sind in der Reichsmarkschlußbilanz bei steuerbegünstigten Kreditgenossenschaften 16 2/3 vom Hundert ...
- § 5 EuSchulVorRV 1985 - Einzelnorm



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des Statuts des Lehrpersonals der Europäischen Schulen in der jeweils geltenden Fassung zahlt, sind von dem auf sie entfallenden Teil der Einkommensteuer befreit. (2) Die Gehälter und ähnlichen Bezüge, die ein anderer im Obersten Schulrat vertretener Mitgliedstaat den von ihm an die Europäische Schule ...
- § 39a EStG - Einzelnorm



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Absatz 1 bis 5), 4a. der Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 2, 5. die folgenden Beträge, wie sie nach § 37 Absatz 3 bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind: a) die Beträge, die nach § 10d Absatz 2, §§ 10e, 10f, 10g, 10h, 10i, nach § 15b des Berlinförderungsgesetzes ...
- § 40 EStG - Einzelnorm



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und mindert nicht die Bemessungsgrundlage. 3Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale Lohnsteuer bleiben bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer und beim Lohnsteuer-Jahresausgleich außer Ansatz. 4Die pauschale Lohnsteuer ist weder auf die Einkommensteuer noch auf die Jahreslohnsteuer anzurechnen ...
- § 32 ALG - Einzelnorm



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beziehenden Einkommensteuerbescheid ergebenden Einkünfte so, wie sie der Besteuerung zugrundegelegt worden sind, sofern eine Veranlagung zur Einkommensteuer für eines der letzten vier Kalenderjahre erfolgt ist, oder 2. die im vorvergangenen Kalenderjahr erzielten entsprechenden Einkünfte, sofern eine ...
- § 5 GFV - Einzelnorm



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zu zwei Dritteln des Betrages angerechnet, um den es 12.000 Deutsche Mark im Jahr übersteigt. (2) Ist der Stipendiat oder sein Ehegatte nicht zur Einkommensteuer zu veranlagen, so errechnet sich das Einkommen im Sinne des Absatzes 1 in der Weise, daß vom Jahresarbeitslohn (§ 38a des Einkommensteuergesetzes ...
- § 43 StRSaarEG - Einzelnorm



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Bundesgebiet oder in Berlin (West) nehmen, werden für den Veranlagungszeitraum 1959/60 (§ 44 Abs. 1 Satz 1) noch im Saarland nach Absatz 1 zur Einkommensteuer veranlagt. (3) Natürliche Personen, die bei Ablauf der Übergangszeit ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im übrigen Bundesgebiet ...
- § 7 ZerlG - Einzelnorm



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legen, die sich aus den Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ergeben. Dabei gilt ein Arbeitnehmer, der für den Feststellungszeitraum zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, als in dem Land ansässig, in dem das für die Einkommensteuerveranlagung örtlich zuständige Finanzamt belegen ist (Wohnsitzland ...
- § 6 GFV - Einzelnorm



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(GRADUIERTENFÖRDERUNGSVERORDNUNG - GFV) § 6 ANRECHNUNGSFREIE BETRÄGE (1) Vom Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten wird die Einkommensteuer abgezogen, die auf das nach § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 anzurechnende Einkommen entfällt. Dabei ist bei verheirateten Stipendiaten, die von ihrem Ehegatten ...
- § 45 StRSaarEG - Einzelnorm



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Beträge von 10.000 Deutsche Mark und 2.000 Deutsche Mark, q) der in § 50 Abs. 3 bezeichnete Betrag von 840 Deutsche Mark; 2. Vorschriften der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung vom 13. März 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 120) - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - a) die in § 56 ...
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