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Trefferliste für 'umsatzsteuer'
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- § 130b SGB 5 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 130B VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEM SPITZENVERBAND BUND DER KRANKENKASSEN UND PHARMAZEUTISCHEN UNTERNEHMERN ÜBER
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- § 2 PAngV - Einzelnorm



... Im Sinne dieser Verordnung bedeutet 1. „Arbeits- oder Mengenpreis“ den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und aller besonderen Verbrauchssteuern für die leitungsgebundene Abgabe von Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser; 2. „Fertigpackung ...
- GemFinRefG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



... Berichtigung von Fehlern § 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer § 5a Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer § 5b Übermittlung statistischer Ergebnisse § 5c Rechtsverordnungsermächtigung § 5d Überweisung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ...
- § 34 KaffeeStV - Einzelnorm



... ) Der Inhaber der Erlaubnis oder des Zusagescheins hat regelmäßig Folgendes aufzuzeichnen: 1. den Namen und die Anschrift des Empfängers sowie dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; bei Privatpersonen ist anstelle der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein Nachweis über die Umsatzbesteuerung in dem ...
- BerlinFG 1990 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



... DER BERLINER WIRTSCHAFT ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT: HTML PDF XML EPUB Inhaltsübersicht Abschnitt I Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Gewährung einer Investitionszulage Art I Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer § 1 Kürzungsanspruch ...
- § 1 FinAusglG2023DV 1 - Einzelnorm



... , dass die Ablieferung des in § 1 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes festgelegten Bundesanteils an der durch die Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer auf die folgenden Prozentsätze festgelegt wird: Baden-Württemberg 55,5 % Bayern 84,0 % Berlin 21,7 % Brandenburg – Bremen 19,0 % Hamburg ...
- § 1 StStatG - Einzelnorm



... (1) Zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung werden Bundesstatistiken über 1. die Umsatzsteuer, 2. die Lohn- und Einkommensteuer, 3. die Körperschaftsteuer, 4. die Vermögensteuer, 5. die Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ...
- § 1 FinAusglG2022DV 1 - Einzelnorm



... , dass die Ablieferung des in § 1 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes festgelegten Bundesanteils an der durch die Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer auf die folgenden Prozentsätze festgelegt wird: Baden-Württemberg 61,1 % Bayern 82,5 % Berlin 10,2 % Brandenburg – Bremen 18,8 % Hamburg ...
- § 27 UStG - Einzelnorm



... , dass der leistende Unternehmer dem Finanzamt den ihm gegen den Leistungsempfänger zustehenden Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer abtritt, wenn die Annahme der Steuerschuld des Leistungsempfängers im Vertrauen auf eine Verwaltungsanweisung beruhte und der leistende Unternehmer ...
- § 4 AMPreisV - Einzelnorm



... , abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet wird, sind ein Festzuschlag von 100 Prozent (Spanne 50 Prozent) auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoff und erforderliche Verpackung sowie die Umsatzsteuer zu erheben. (2) Auszugehen ist von dem Apothekeneinkaufspreis der abzugebenden Menge ...
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