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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'

Dokument 181 - 190 von 765 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 4 SeeAnlG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEANLAGENGESETZ (SEEANLG) § 4 PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN (1) Der Plan umfasst zusätzlich zu den Zeichnungen und Erläuterungen nach § 73 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes 1. eine Darstellung der Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen, 2. einen ...
§ 73b AsylG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ASYLGESETZ (ASYLG) § 73B WIDERRUFS- UND RÜCKNAHMEVERFAHREN (1) Das Bundesamt prüft den Widerruf oder die Rücknahme nach § 73 und § 73a, sobald es Kenntnis von Umständen oder Tatsachen erhält, die einen Widerruf oder eine Rücknahme rechtfertigen könnten ...
§ 4f FinDAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHTSGESETZ - FINDAG) § 4F ELEKTRONISCHE BEKANNTGABE VON VERWALTUNGSAKTEN DURCH BEREITSTELLUNG ZUM ABRUF (1) Die Bundesanstalt kann abweichend von § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
§ 10 TextilKennzG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TEXTILKENNZEICHNUNGSGESETZ (TEXTILKENNZG) § 10 ADRESSATEN DER MARKTÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN, ANHÖRUNG (1) Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden im Sinne des § 9 sind gegen den jeweils betroffenen Wirtschaftsakteur zu richten. (2) Für alle Marktüberwachungsmaßnahmen ...
§ 4h FinDAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHTSGESETZ - FINDAG) § 4H BEKANNTGABE UND ZUSTELLUNG IM AUSLAND (1) Die Bundesanstalt kann abweichend von § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Verwaltungsakte ...
§ 4j FinDAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHTSGESETZ - FINDAG) § 4J ANTRÄGE UND INFORMATIONEN IN ENGLISCHER SPRACHE (1) Anträge an die Bundesanstalt können auch ganz oder teilweise in englischer Sprache ...
§ 21 BattG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE UMWELTVERTRÄGLICHE ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN (BATTERIEGESETZ - BATTG) § 21 BEFUGNISSE DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE (1) Die zuständige Behörde kann unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
§ 5b AEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ (AEG) § 5B EISENBAHN-UNFALLUNTERSUCHUNG (1) Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung untersucht Unfälle und Störungen im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 (gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb ...
§ 137 VwGO - Einzelnorm*
... auf der Verletzung 1. von Bundesrecht oder 2. einer Vorschrift des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines Landes, die ihrem Wortlaut nach mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes übereinstimmt,beruht. (2) Das Bundesverwaltungsgericht ist an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen ...
§ 8 AtVfV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS VERFAHREN BEI DER GENEHMIGUNG VON ANLAGEN NACH § 7 DES ATOMGESETZES (ATOMRECHTLICHE VERFAHRENSVERORDNUNG - ATVFV) § 8 GEGENSTAND UND ZWECK (1) Die Genehmigungsbehörde hat die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller ...
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