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Trefferliste für 'whg'
Dokument 181 - 189 von 189 Treffer,
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- wasg_sn__70 - Einzelnorm



... ), dem Freistaat Sachsen, 4. bei Hafengewässern dem Betreiber des Hafens, 5. bei künstlichen Gewässern oder Gewässerteilen im Sinne von § 3 Nr. 4 WHG und künstlich angelegten Abzweigungen wie Talsperren, Tagebaurestseen und Mühlgräben demjenigen, der dieses Gewässer angelegt hat. Diese Verpflichtung ...
- wasg_rp__35 - Einzelnorm



... , die im Maßnahmenprogramm nach § 85 Abs. 4 enthalten sind oder ansonsten überwiegend der Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach § 27 WHG dienen, beträgt der Erstattungsbetrag 10 v. H. (4) Soweit sich die Eigentümer stehender und künstlicher fließender Gewässer nicht ermitteln lassen, obliegt die ...
- wasg_by__23 - Einzelnorm



- BAYERN BAYERISCHES WASSERGESETZ (BAYWG) VOM 25. FEBRUAR 2010 ART. 23 ÜBERTRAGUNG UND AUFTEILUNG DER UNTERHALTUNGSLAST (Abweichend von § 40 Abs. 2 WHG) (1) 1 Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, der für Gewässer dritter Ordnung der Zustimmung der Kreisverwaltungsbehörde bedarf, können Dritte die Unterhaltungslast
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- bnatschgag_ha__9 - Einzelnorm



... oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer, ausgenommen künstliche Gewässer im Sinne von § 3 Nummer 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), ist ab dem 1. Januar 2011 in einer Breite von mindestens 7,50 m von der Uferlinie die garten- oder ackerbauliche ...
- wasg_st__52 - Einzelnorm



- SACHSEN-ANHALT WASSERGESETZ FÜR DAS LAND SACHSEN-ANHALT (WG LSA) VOM 16. MÄRZ 2011 * ) § 52 UMFANG DER GEWÄSSERUNTERHALTUNG (zu § 39 WHG) (1) Abweichend von § 39 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes umfasst die Unterhaltung eines Gewässers die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses und an schiffbaren
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- wasg_by__19 - Einzelnorm



- BAYERN BAYERISCHES WASSERGESETZ (BAYWG) VOM 25. FEBRUAR 2010 ART. 19 BENUTZUNG ZU ZWECKEN DER FISCHEREI (Abweichend von § 25 Satz 3 Nr. 2 WHG) Das Einbringen von Stoffen in oberirdische Gewässer zu Zwecken der Fischerei bedarf keiner Erlaubnis, wenn dadurch keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen
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- wasg_st__17 - Einzelnorm



- SACHSEN-ANHALT WASSERGESETZ FÜR DAS LAND SACHSEN-ANHALT (WG LSA) VOM 16. MÄRZ 2011 * ) § 17 UMSETZUNG DURCH VERORDNUNG (zu § 23 WHG) Das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium wird ermächtigt, auch abweichend im Umfang der Ermächtigungen der Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen
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- wasg_by__64 - Einzelnorm



... BAYERN BAYERISCHES WASSERGESETZ (BAYWG) VOM 25. FEBRUAR 2010 ART. 64 BESONDERE ZUSTÄNDIGKEIT BEI INTEGRIERTEN VERFAHREN (Abweichend von § 19 Abs. 2 WHG) (1) 1 Sieht ein bergrechtlicher Betriebsplan die Benutzung von Gewässern vor, so entscheiden die Bergbehörden im Einvernehmen mit den Kreisverwaltungsbehörden ...
- wasg_st__20 - Einzelnorm



- SACHSEN-ANHALT WASSERGESETZ FÜR DAS LAND SACHSEN-ANHALT (WG LSA) VOM 16. MÄRZ 2011 * ) § 20 BEWILLIGUNG (zu den §§ 10 und 14 WHG) (1) Die Bewilligung gewährt nicht das Recht, Gegenstände, die einem anderen gehören, oder Grundstücke und Anlagen, die im Besitz eines anderen stehen, in Gebrauch zu nehmen
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