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Trefferliste für 'ausbildungsjahres'

Dokument 181 - 190 von 280 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 9 TourKfmAusbV - Einzelnorm*
... UND FREIZEIT § 9 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten ...
§ 7 BKV - Einzelnorm*
... - BKV) § 7 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage zu dieser Verordnung für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten ...
§ 7 FKrFBAusbV - Einzelnorm*
... FAHRBETRIEB § 7 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage zu dieser Verordnung für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten ...
Anlage 27 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... über eine Verlängerung der vertraglichen Ausbildungszeit zustande, so ist für die Dauer der Verlängerung die Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres zu zahlen. 6. Für die Zeit der Ausbildung in einer anerkannten überbetrieblichen Ausbildungsstätte hat der Ausbildende die Ausbildungsvergütung ...
§ 9 FahrmAusbV - Einzelnorm*
... § 9 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie ...
Anlage 28 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... über eine Verlängerung der vertraglichen Ausbildungszeit zustande, so ist für die Dauer der Verlängerung die Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres zu zahlen. 6. Für die Zeit der Ausbildung in einer anerkannten überbetrieblichen Ausbildungsstätte hat der Ausbildende die Ausbildungsvergütung ...
§ 8 TiermedFAngAusbV - Einzelnorm*
... § 8 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse ...
§ 7 KfzMechaAusbV 2013 - Einzelnorm*
... * § 7 TEIL 1 DER ABSCHLUSS- ODER GESELLENPRÜFUNG (1) Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten ...
Anlage 29 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... über eine Verlängerung der vertraglichen Ausbildungszeit zustande, so ist für die Dauer der Verlängerung die Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres zu zahlen. 6. Für die Zeit der Ausbildung in einer anerkannten überbetrieblichen Ausbildungsstätte hat der Ausbildende die Ausbildungsvergütung ...
§ 8 TextilProdAusbV 2003 - Einzelnorm*
... -TEXTIL § 8 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr ...
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