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VERORDNUNG ZUM SCHUTZ GEGEN DIE VERSCHLEPPUNG VON TIERSEUCHEN IM VIEHVERKEHR (VIEHVERKEHRSVERORDNUNG - VIEHVERKV) § 15 REGISTRIERUNG UND BEKANNTMACHUNG DER ZULASSUNG, ANERKENNUNG VON ZULASSUNGEN (1) Die zuständige Behörde erfasst die nach den §§ 12 bis 14 zugelassenen Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen ...
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ZUR DURCHFÜHRUNG DES INTEGRIERTEN VERWALTUNGS- UND KONTROLLSYSTEMS (GAPINVEKOS-VERORDNUNG - GAPINVEKOSV) § 26 NICHT FÖRDERFÄHIGE HANFSORTEN; BEKANNTMACHUNG Die Bundesanstalt hat die Hanfsorten, im Falle deren Anbaus eine Fläche nach § 11 Absatz 2 Nummer 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung keine förderfähige ...
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