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Trefferliste für 'bekanntmachung'

Dokument 181 - 190 von 6075 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 21 WODrittelbG - Einzelnorm**
... WAHL DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER DER ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 21 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES UND BENACHRICHTIGUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich ...
§ 31 WODrittelbG - Einzelnorm**
... DER ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 31 STIMMAUSZÄHLUNG, NIEDERSCHRIFT, BEKANNTMACHUNG (1) Die öffentliche Stimmauszählung in den Betrieben obliegt dem Betriebswahlvorstand. (2) Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, erstellt der ...
§ 267 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 267 BEKANNTMACHUNG DER ÜBERWACHUNG (1) Wird die Erfüllung des Insolvenzplans überwacht, so ist dies zusammen mit dem Beschluß über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens öffentlich bekanntzumachen. (2) Ebenso ist bekanntzumachen ...
§ 273 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 273 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Beschluß des Insolvenzgerichts, durch den nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung angeordnet oder die Anordnung aufgehoben wird, ist öffentlich bekanntzumachen. * zum ...
§ 11 SeeAnlG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEANLAGENGESETZ (SEEANLG) § 11 BEKANNTMACHUNG DER ANLAGEN UND IHRER SICHERHEITSZONEN Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie macht die Anlagen sowie die von ihm nach § 10 eingerichteten Sicherheitszonen in den Nachrichten für Seefahrer (Amtliche ...
§ 10 WO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG - WO) § 10 BEKANNTMACHUNG DER VORSCHLAGSLISTEN (1) Nach Ablauf der in § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 1 genannten Fristen ermittelt der Wahlvorstand durch das Los die Reihenfolge ...
§ 18 WO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG - WO) § 18 BEKANNTMACHUNG DER GEWÄHLTEN Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise ...
§ 21 KonzVgV - Einzelnorm**
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERGABE VON KONZESSIONEN (KONZESSIONSVERGABEVERORDNUNG - KONZVGV) § 21 VERGABEBEKANNTMACHUNG, BEKANNTMACHUNG ÜBER ÄNDERUNGEN EINER KONZESSION (1) Der Konzessionsgeber übermittelt spätestens 48 Tage nach der Vergabe einer Konzession eine Vergabebekanntmachung ...
§ 23 WO - Einzelnorm**
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG - WO) § 23 WAHLNIEDERSCHRIFT, BEKANNTMACHUNG (1) Nachdem ermittelt ist, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder gewählt sind, hat der Wahlvorstand eine Niederschrift ...
§ 4 SeeUnterkunftsV - Einzelnorm**
... DIE UNTERKÜNFTE UND FREIZEITEINRICHTUNGEN DER BESATZUNGSMITGLIEDER AN BORD VON KAUFFAHRTEISCHIFFEN (SEE-UNTERKUNFTSVERORDNUNG - SEEUNTERKUNFTSV) § 4 BEKANNTMACHUNG Auf jedem Schiff ist den Besatzungsmitgliedern der Wortlaut dieser Verordnung in der im Borddienst gebräuchlichen Sprache zugänglich zu ...
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