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Trefferliste für 'bekanntmachung'

Dokument 181 - 190 von 6032 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 15 ViehVerkV - Einzelnorm**
... VERORDNUNG ZUM SCHUTZ GEGEN DIE VERSCHLEPPUNG VON TIERSEUCHEN IM VIEHVERKEHR (VIEHVERKEHRSVERORDNUNG - VIEHVERKV) § 15 REGISTRIERUNG UND BEKANNTMACHUNG DER ZULASSUNG, ANERKENNUNG VON ZULASSUNGEN (1) Die zuständige Behörde erfasst die nach den §§ 12 bis 14 zugelassenen Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen ...
§ 26 GAPInVeKoSV - Einzelnorm**
... ZUR DURCHFÜHRUNG DES INTEGRIERTEN VERWALTUNGS- UND KONTROLLSYSTEMS (GAPINVEKOS-VERORDNUNG - GAPINVEKOSV) § 26 NICHT FÖRDERFÄHIGE HANFSORTEN; BEKANNTMACHUNG Die Bundesanstalt hat die Hanfsorten, im Falle deren Anbaus eine Fläche nach § 11 Absatz 2 Nummer 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung keine förderfähige ...
§ 28 SVWO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG (SVWO) § 28 WAHL OHNE WAHLHANDLUNG UND BEKANNTMACHUNG DES ERGEBNISSES (1) Wird aus einer Wählergruppe keine gültige Vorschlagsliste eingereicht oder nur eine Vorschlagsliste zugelassen, findet für diese Wählergruppe ...
§ 31 SVWO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG (SVWO) § 31 BEKANNTMACHUNG VON WAHLEN ZU DEN VERTRETERVERSAMMLUNGEN UND VERWALTUNGSRÄTEN (1) Frühestens am 51. und spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag machen die Versicherungsträger die Wahl öffentlich bekannt ...
§ 11 SeeAnlG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEANLAGENGESETZ (SEEANLG) § 11 BEKANNTMACHUNG DER ANLAGEN UND IHRER SICHERHEITSZONEN Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie macht die Anlagen sowie die von ihm nach § 10 eingerichteten Sicherheitszonen in den Nachrichten für Seefahrer (Amtliche ...
§ 4 GenRegV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS GENOSSENSCHAFTSREGISTER (GENOSSENSCHAFTSREGISTERVERORDNUNG - GENREGV) § 4 BEKANNTMACHUNG DER REGISTEREINTRAGUNGEN Die Eintragung ist unverzüglich zum Abruf über das nach § 156 des Genossenschaftsgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz ...
§ 16 WMVO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 16 BEKANNTMACHUNG DER LISTE DER WAHLBERECHTIGTEN Die Liste der Wahlberechtigten oder eine Abschrift ist unverzüglich nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle zur Einsicht ...
§ 19 UmwG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 19 EINTRAGUNG UND BEKANNTMACHUNG DER VERSCHMELZUNG (1) Die Verschmelzung darf in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers erst eingetragen werden, nachdem sie im Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger ...
§ 20 WMVO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 20 BEKANNTMACHUNG DER BEWERBER UND BEWERBERINNEN Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe und bis zum Abschluss der Stimmabgabe macht der Wahlvorstand die Namen und Fotos oder anderes Bildmaterial der ...
§ 25 WMVO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 25 BEKANNTMACHUNG DER GEWÄHLTEN Sobald die Namen der Mitglieder des Werkstattrats endgültig feststehen, macht der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt ...
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