, umso höher die Genauigkeit.



... DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER NATIONALE VERPFLICHTUNGEN ZUR REDUKTION DER EMISSIONEN BESTIMMTER LUFTSCHADSTOFFE - 43. BIMSCHV) § 19 VERÖFFENTLICHUNG DES NATIONALEN LUFTREINHALTEPROGRAMMS Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite das beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm ...



... ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES* (VERORDNUNG ÜBER MITTELGROßE FEUERUNGS-, GASTURBINEN- UND VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN - 44. BIMSCHV) § 6 REGISTRIERUNG VON FEUERUNGSANLAGEN (1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 hat vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten ...



... Inhaltsverzeichnis NEUNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN - 9. BIMSCHV) § 21A ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG UND VERÖFFENTLICHUNG DES GENEHMIGUNGSBESCHEIDS (1) Unbeschadet des § 10 Absatz 7 und 8 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ...



... ZUR BEGRENZUNG DER EMISSIONEN FLÜCHTIGER ORGANISCHER VERBINDUNGEN BEI DER VERWENDUNG ORGANISCHER LÖSUNGSMITTEL IN BESTIMMTEN ANLAGEN - 31. BIMSCHV) § 10 ANDERE ODER WEITERGEHENDE ANFORDERUNGEN Die Befugnis der zuständigen Behörde, auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes andere oder weitergehende ...



... AUF DIE TREIBHAUSGASQUOTE UND ZUR ANRECHNUNG AUF DIE VERPFLICHTUNG NACH ARTIKEL 4 IN VERBINDUNG MIT ANHANG I DER VERORDNUNG (EU) 2023/2405) (37. BIMSCHV) § 33 INHALT DER ANERKENNUNG Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten: 1. die einmal vergebene Registriernummer ...



... DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES 1, 2 (VERORDNUNG ZUR FESTLEGUNG WEITERER BESTIMMUNGEN ZUR TREIBHAUSGASMINDERUNG BEI KRAFTSTOFFEN - 38. BIMSCHV) § 22 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*) (VERORDNUNG ÜBER LUFTQUALITÄTSSTANDARDS UND EMISSIONSHÖCHSTMENGEN - 39. BIMSCHV) ANLAGE 1 (ZU DEN §§ 13, 14 UND 18) DATENQUALITÄTSZIELE (Fundstelle: BGBl. I 2010, 1077 - 1078) A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung ...



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINUNDVIERZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (BEKANNTGABEVERORDNUNG - 41. BIMSCHV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Diese Verordnung gilt für: 1. die Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen gemäß § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ...



... DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER NATIONALE VERPFLICHTUNGEN ZUR REDUKTION DER EMISSIONEN BESTIMMTER LUFTSCHADSTOFFE - 43. BIMSCHV) § 20 VERÖFFENTLICHUNG DES NATIONALEN EMISSIONSINVENTARS UND DER NATIONALEN EMISSIONSPROGNOSE SOWIE DES INFORMATIVEN INVENTARBERICHTS Das Umweltbundesamt ...



... ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES* (VERORDNUNG ÜBER MITTELGROßE FEUERUNGS-, GASTURBINEN- UND VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN - 44. BIMSCHV) § 7 AUFZEICHNUNGS- UND AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN DES BETREIBERS (1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage hat folgende Aufzeichnungen zu führen: 1. Aufzeichnungen ...