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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 181 - 190 von 107346 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 258 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 258 BESTELLUNG DER SONDERPRÜFER (1) Besteht Anlaß für die Annahme, daß 1. in einem festgestellten Jahresabschluß bestimmte Posten nicht unwesentlich unterbewertet sind (§ 256 Abs. 5 Satz 3) oder 2. der Anhang die vorgeschriebenen Angaben ...
§ 6 EndlSiAnfV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 6 INTEGRITÄT UND ROBUSTHEIT DER TECHNISCHEN UND GEOTECHNISCHEN BARRIEREN ALS WESENTLICHE BARRIEREN (1) Im Fall ...
§ 259 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 259 PRÜFUNGSBERICHT. ABSCHLIEßENDE FESTSTELLUNGEN (1) Die Sonderprüfer haben über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Stellen die Sonderprüfer bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben fest, daß Posten überbewertet sind (§ 256 Abs. ...
§ 7 EndlSiAnfV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 7 DOSISWERTE IM BEWERTUNGSZEITRAUM (1) Es ist zu prüfen und darzustellen, dass Expositionen auf Grund von Austragungen ...
§ 260 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 260 GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ABSCHLIEßENDEN FESTSTELLUNGEN DER SONDERPRÜFER (1) Gegen abschließende Feststellungen der Sonderprüfer nach § 259 Abs. 2 und 3 können die Gesellschaft oder Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten ...
§ 8 EndlSiAnfV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 8 AUSSCHLUSS SICH SELBST TRAGENDER KETTENREAKTIONEN (1) Es ist zu prüfen und darzustellen, dass sich selbst ...
§ 261 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 261 ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN ERTRAG AUF GRUND HÖHERER BEWERTUNG (1) Haben die Sonderprüfer in ihrer abschließenden Feststellung erklärt, daß Posten unterbewertet sind, und ist gegen diese Feststellung nicht innerhalb der in § 260 Abs. 1 bestimmten ...
§ 9 EndlSiAnfV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 9 ERKUNDUNG DES ENDLAGERSTANDORTES (1) Bei der Erkundung des Endlagerstandortes sind die Daten über die Eigenschaften ...
§ 261a AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 261A MITTEILUNGEN AN DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT Das Gericht hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Eingang eines Antrags auf Bestellung eines Sonderprüfers, jede rechtskräftige Entscheidung ...
§ 10 EndlSiAnfV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 10 SICHERHEITSKONZEPT (1) In einem Sicherheitskonzept ist darzulegen, wie das Ziel der Konzentration und des ...
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