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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 181 - 190 von 107828 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 58 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 58 VERNEHMUNG; GEGENÜBERSTELLUNG (1) Die Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen. (2) Eine Gegenüberstellung mit anderen Zeugen oder mit dem Beschuldigten im Vorverfahren ist zulässig ...
§ 11 TFG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 11 SPENDERDOKUMENTATION, DATENSCHUTZ (1) Jede Spendeentnahme und die damit verbundenen Maßnahmen sind unbeschadet ärztlicher Dokumentationspflichten für die in diesem Gesetz geregelten ...
§ 58a StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 58A AUFZEICHNUNG DER VERNEHMUNG IN BILD UND TON (1) Die Vernehmung eines Zeugen kann in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Sie soll nach Würdigung der dafür jeweils maßgeblichen Umstände aufgezeichnet werden und als richterliche ...
§ 11a TFG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 11A BLUTDEPOTS Für Blutdepots der Einrichtungen der Krankenversorgung, die ausschließlich für interne Zwecke, einschließlich der Anwendung, Blutprodukte lagern und abgeben, gelten ...
§ 58b StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 58B VERNEHMUNG IM WEGE DER BILD- UND TONÜBERTRAGUNG Die Vernehmung eines Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung kann in der Weise erfolgen, dass dieser sich an einem anderen Ort als die vernehmende Person aufhält und die Vernehmung ...
§ 12 TFG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 12 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium für Gesundheit kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Anhörung der Bundesärztekammer und weiterer Sachverständiger ...
§ 59 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 59 VEREIDIGUNG (1) Zeugen werden nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält. Der Grund dafür, dass ...
§ 12a TFG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 12A RICHTLINIEN ZUM STAND DER ERKENNTNISSE DER MEDIZINISCHEN UND ZAHNMEDIZINISCHEN WISSENSCHAFT UND TECHNIK ZUR GEWINNUNG VON BLUT UND BLUTBESTANDTEILEN (1) Die Bundesärztekammer ...
§ 60 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 60 VEREIDIGUNGSVERBOTE Von der Vereidigung ist abzusehen 1. bei Personen, die zur Zeit der Vernehmung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die wegen mangelnder Verstandesreife oder wegen einer psychischen Krankheit ...
§ 13 TFG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 13 ANFORDERUNGEN AN DIE DURCHFÜHRUNG (1) Blutprodukte sind nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik anzuwenden. Es müssen die Anforderungen an die Identitätssicherung ...
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