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(WERTPAPIERHANDELSGESETZ - WPHG) § 37 MITTEILUNG DURCH MUTTERUNTERNEHMEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Ein Meldepflichtiger ist von den Meldepflichten nach § 33 Absatz 1 und 2, § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 befreit, wenn die Mitteilung von seinem Mutterunternehmen erfolgt oder, falls das Mutterunternehmen ...
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Tätigkeit § 37 Unterauftragsvergabe § 37a Vorgehen der Konformitätsbewertungsstelle bei Nichterfüllung der Anforderungen durch den Hersteller § 37b Meldepflichten der Konformitätsbewertungsstellen § 37c Weitere Pflichten der Konformitätsbewertungsstellen § 37d Mitarbeit in Koordinierungsgruppen Teil ...
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§ 1 Gegenstand von Rechtsverordnungen § 2 Voraussetzungen und Grenzen der Rechtsverordnungen § 3 Rechtsverordnungen über Buchführungs- und Meldepflichten § 4 Rechtsverordnungen über Bevorratungen § 5 Zuständigkeiten zum Erlaß von Rechtsverordnungen § 6 Zustimmungsbedürftigkeit ...
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sowie gegebenenfalls zu Bagatellgrenzen, bei denen solche Entschädigungsmaßnahmen einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würden, 3. Meldepflichten gegenüber der Bundesanstalt und gegebenenfalls gegenüber den zuständigen Stellen des Herkunftsstaates der einen inländischen OGAW verwaltenden EU ...
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und sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden, einschließlich eines Mechanismus für die Meldung von Vorfällen unter Berücksichtigung der Meldepflichten nach § 54 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, im Einzelnen anzugeben. Die Angaben nach Satz 1 umfassen auch die organisatorischen Maßnahmen und Verfahren ...
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16 Verwendung der Daten durch Behörden; Weitergabe an Dritte § 17 Verwendung der Daten durch Netzbetreiber und andere Marktakteure Abschnitt 5 Meldepflichten und Veröffentlichungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz § 18 Zusätzliche Meldepflicht § 19 Veröffentlichungen Abschnitt 6 ...
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: HTML PDF XML EPUB § 1 Maßnahmen zur Sicherstellung § 2 Voraussetzungen und Grenzen der Sicherstellung § 3 Buchführungs- und Meldepflichten § 4 Vorratshaltung § 5 Rechtsverordnungen § 6 Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen § 7 Geltungsdauer der Rechtsverordnungen ...