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Trefferliste für 'telekommunikationsgesetz'

Dokument 181 - 190 von 288 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 204 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 204 AUSKUNFTSERTEILUNG (1) Die Inhaber der Unternehmen oder die diese vertretenden Personen sind verpflichtet, 1. die verlangten Auskünfte nach § 203 Absatz 1 bis 4 zu erteilen, 2. die geschäftlichen Unterlagen vorzulegen ...
Inhaltsübersicht PersBG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONALRECHTLICHES BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (PERSBG) INHALTSÜBERSICHT  § 1 Überleitungsmaßnahmen für die Bediensteten § 2 Stellenplan und Ämterbewertung § 3 Soziales § 4 Personalvertretung § 5 Schwerbehindertenvertretung § 6 Frauenbeauftragte ...
§ 4 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 4 INTERNATIONALE BERICHTSPFLICHTEN Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen der Bundesnetzagentur und, soweit es für die Erfüllung ihrer ...
§ 105 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 105 FÖRDERUNG DES WETTBEWERBS (1) Bei der Zuteilung von Frequenzen für Telekommunikationsnetze und -dienste gemäß diesem Gesetz sowie der Änderung oder Verlängerung von Zuteilungen solcher Frequenzen fördert die Bundesnetzagentur ...
§ 205 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 205 ERMITTLUNGEN (1) Die Bundesnetzagentur kann alle Ermittlungen führen und alle Beweise erheben, die erforderlich sind. (2) Für den Beweis durch Augenschein, Zeugen und Sachverständige sind § 372 Absatz 1, die §§ 376 ...
§ 1 PersBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONALRECHTLICHES BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (PERSBG) § 1 ÜBERLEITUNGSMAßNAHMEN FÜR DIE BEDIENSTETEN (1) Die Bediensteten des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation werden zu Bundesministerien oder der Bundesnetzagentur für ...
§ 5 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 5 MELDEPFLICHT (1) Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, bei denen es sich nicht um nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste ...
§ 106 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 106 LOKALES ROAMING, ZUGANG ZU AKTIVEN UND PASSIVEN NETZINFRASTRUKTUREN (1) Die Bundesnetzagentur kann den Betreiber eines öffentlichen Mobilfunknetzes dazu verpflichten, in einem räumlich umgrenzten Gebiet die Mitnutzung ...
§ 206 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 206 BESCHLAGNAHME (1) Die Bundesnetzagentur kann Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können, beschlagnahmen. Die Beschlagnahme ist den davon Betroffenen unverzüglich bekannt zu geben ...
§ 2 PersBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONALRECHTLICHES BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (PERSBG) § 2 STELLENPLAN UND ÄMTERBEWERTUNG Im Stellenplan der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung ...
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