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Trefferliste für 'vwgo'

Dokument 181 - 190 von 233 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 158 VwGO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 158  (1) Die Anfechtung der Entscheidung über die Kosten ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird. (2) Ist eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergangen ...
§ 72 VwGO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 72  Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 159 VwGO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 159  Besteht der kostenpflichtige Teil aus mehreren Personen, so gilt § 100 der Zivilprozeßordnung entsprechend. Kann das streitige Rechtsverhältnis dem kostenpflichtigen Teil gegenüber nur einheitlich entschieden werden ...
§ 73 VwGO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 73  (1) Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid. Diesen erläßt 1. die nächsthöhere Behörde, soweit nicht durch Gesetz eine andere höhere Behörde bestimmt wird, 2. wenn die nächsthöhere ...
§ 160 VwGO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 160  Wird der Rechtsstreit durch Vergleich erledigt und haben die Beteiligten keine Bestimmung über die Kosten getroffen, so fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Die außergerichtlichen Kosten trägt ...
§ 74 VwGO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 74  (1) Die Anfechtungsklage muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Ist nach § 68 ein Widerspruchsbescheid nicht erforderlich, so muß die Klage innerhalb eines Monats nach ...
§ 161 VwGO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 161  (1) Das Gericht hat im Urteil oder, wenn das Verfahren in anderer Weise beendet worden ist, durch Beschluß über die Kosten zu entscheiden. (2) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das ...
§ 75 VwGO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 75  Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig ...
§ 162 VwGO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 162  (1) Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens ...
§ 76 VwGO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 76  (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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