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Trefferliste für 'aufbewahrung'
Dokument 11 - 20 von 765 Treffer,
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- Anlage 6 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUM SPRENGSTOFFGESETZ (2. SPRENGV) ANLAGE 6 ZUM ANHANG AUFBEWAHRUNG KLEINER MENGEN IM GEWERBLICHEN BEREICH NACH NUMMER 4 DES ANHANGS MAXIMAL ZULÄSSIGE NETTOEXPLOSIVSTOFFMASSEN/NETTOMASSEN IN KG (Fundstelle: BGBl. I 2010, 1688 —
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- § 17a AWaffV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE WAFFENGESETZ-VERORDNUNG (AWAFFV) § 17A VORLAGE UND AUFBEWAHRUNG DER ERSATZDOKUMENTATION (1) Die Ersatzdokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde auch in deren Diensträumen oder den Beauftragten der Behörde vorzulegen. (2) Der zur
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- § 5 AltölV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTÖLVERORDNUNG (ALTÖLV) § 5 ENTNAHME, UNTERSUCHUNG UND AUFBEWAHRUNG VON PROBEN (1) Unternehmen der Altölsammlung haben bei der Übernahme von Altölen der Sammelkategorien 1 und 2 eine Probe zu entnehmen. Je eine Teilmenge dieser Probe (Rückstellprobe
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- § 91 SVWO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG (SVWO) § 91 AUFBEWAHRUNG DER WAHLUNTERLAGEN Die Wahlunterlagen werden bis zum Ablauf der Amtsdauer der gewählten Organe aufbewahrt. Die Wahlausweise, Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlbriefumschläge können
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- § 12 GenDG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER GENETISCHE UNTERSUCHUNGEN BEI MENSCHEN (GENDIAGNOSTIKGESETZ - GENDG) § 12 AUFBEWAHRUNG UND VERNICHTUNG DER ERGEBNISSE GENETISCHER UNTERSUCHUNGEN UND ANALYSEN (1) Die Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen hat die verantwortliche
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- § 71 PStV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR AUSFÜHRUNG DES PERSONENSTANDSGESETZES (PERSONENSTANDSVERORDNUNG - PSTV) § 71 FORTFÜHRUNG, BENUTZUNG UND AUFBEWAHRUNG DER KONSULARREGISTER (1) Für die Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung 1. der von den Konsularbeamten errichteten Heiratseinträge, 2. der auf Grund ...
- § 41 HebStPrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STUDIEN- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR HEBAMMEN (HEBSTPRV) § 41 AUFBEWAHRUNG VON PRÜFUNGSUNTERLAGEN UND EINSICHTNAHME (1) Die Klausuren der staatlichen Prüfung sind drei Jahre aufzubewahren. Anträge auf Zulassung zur staatlichen Prüfung und Niederschriften
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- § 15 TierImpfStV 2006 - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SERA, IMPFSTOFFE UND ANTIGENE NACH DEM TIERGESUNDHEITSGESETZ (TIERIMPFSTOFF-VERORDNUNG) § 15 AUFBEWAHRUNG VON PROBEN ABGEFÜLLTER CHARGEN (1) Der Inhaber der Herstellungserlaubnis des Mittels hat von jeder Charge, die abgefüllt wird, Proben in einer für ...
- § 4 KmV - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG VON KONTAMINANTEN IN LEBENSMITTELN (KONTAMINANTEN-VERORDNUNG - KMV) § 4 LAGERUNG UND AUFBEWAHRUNG SOWIE KENNTLICHMACHUNG VON LEBENSMITTELN MIT ÜBERHÖHTEN MYKOTOXINGEHALTEN (1) Der Lebensmittelunternehmer hat die in Abschnitt 1 Nummer 1.1, 1 ...
- § 14 AWaffV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE WAFFENGESETZ-VERORDNUNG (AWAFFV) § 14 AUFBEWAHRUNG VON WAFFEN ODER MUNITION IN SCHÜTZENHÄUSERN, AUF SCHIEßSTÄTTEN ODER IM GEWERBLICHEN BEREICH Die zuständige Behörde kann auf Antrag eines Betreibers eines Schützenhauses, einer Schießstätte
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