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Trefferliste für 'burlg'

Dokument 11 - 20 von 22 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 9 BUrlG - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis MINDESTURLAUBSGESETZ FÜR ARBEITNEHMER (BUNDESURLAUBSGESETZ) § 9 ERKRANKUNG WÄHREND DES URLAUBS Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht ...
§ 10 BUrlG - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis MINDESTURLAUBSGESETZ FÜR ARBEITNEHMER (BUNDESURLAUBSGESETZ) § 10 MAßNAHMEN DER MEDIZINISCHEN VORSORGE ODER REHABILITATION Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf ...
§ 11 BUrlG - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis MINDESTURLAUBSGESETZ FÜR ARBEITNEHMER (BUNDESURLAUBSGESETZ) § 11 URLAUBSENTGELT (1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat ...
§ 12 BUrlG - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis MINDESTURLAUBSGESETZ FÜR ARBEITNEHMER (BUNDESURLAUBSGESETZ) § 12 URLAUB IM BEREICH DER HEIMARBEIT Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchstaben a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten, für die die Urlaubsregelung ...
§ 13 BUrlG - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis MINDESTURLAUBSGESETZ FÜR ARBEITNEHMER (BUNDESURLAUBSGESETZ) § 13 UNABDINGBARKEIT (1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen ...
§ 14 BUrlG - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis MINDESTURLAUBSGESETZ FÜR ARBEITNEHMER (BUNDESURLAUBSGESETZ) § 14 BERLIN-KLAUSEL Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 15 BUrlG - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis MINDESTURLAUBSGESETZ FÜR ARBEITNEHMER (BUNDESURLAUBSGESETZ) § 15 ÄNDERUNG UND AUFHEBUNG VON GESETZEN (1) Unberührt bleiben die urlaubsrechtlichen Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes vom 30. März 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 293), geändert durch ...
§ 15a BUrlG - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis MINDESTURLAUBSGESETZ FÜR ARBEITNEHMER (BUNDESURLAUBSGESETZ) § 15A ÜBERGANGSVORSCHRIFT Befindet sich der Arbeitnehmer von einem Tag nach dem 9. Dezember 1998 bis zum 1. Januar 1999 oder darüber hinaus in einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ...
§ 16 BUrlG - Einzelnorm***
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis MINDESTURLAUBSGESETZ FÜR ARBEITNEHMER (BUNDESURLAUBSGESETZ) § 16 INKRAFTTRETEN Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Anlage 5 SokaSiG2 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER TARIFVERTRAGLICHEN SOZIALKASSENVERFAHREN* (ZWEITES SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG2) ANLAGE 5 (ZU § 2 ABSATZ 1) AUSZUG AUS DEM RAHMENTARIFVERTRAG FÜR DIE GEWERBLICHEN ARBEITNEHMER IM MALER- UND LACKIERERHANDWERK ...
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