zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG § 1 Abweichend von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen die in Anhang II Teil A Absatz 5 Ziffer 2 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 78 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) INHALTSÜBERSICHT I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung § 2 Eingeschränkte Zulassung § 3 Einschränkung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 9 (ZU § 25 ABSATZ 3) VERWENDUNG VON SCHLÜSSELZAHLEN FÜR EINTRAGUNGEN IN DEN FÜHRERSCHEIN (Fundstelle: BGBl. I 2013, 60 - 63; bzgl. einzelner Änderungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 12 SEHVERMÖGEN (1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen. (2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 13 KLÄRUNG VON EIGNUNGSZWEIFELN BEI ALKOHOLPROBLEMATIK Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 14 (ZU § 66 ABSATZ 2) VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AMTLICHE ANERKENNUNG ALS TRÄGER VON BEGUTACHTUNGSSTELLEN FÜR FAHREIGNUNG (Fundstelle: BGBl. I 2014, 368 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 13A KLÄRUNG VON EIGNUNGSZWEIFELN BEI CANNABISPROBLEMATIK Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) ANLAGE 14A (ZU § 71A ABSATZ 3) VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AMTLICHE ANERKENNUNG ALS TRÄGER EINER UNABHÄNGIGEN STELLE FÜR DIE BESTÄTIGUNG DER EIGNUNG DER EINGESETZTEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRERLAUBNIS-VERORDNUNG - FEV) § 14 KLÄRUNG VON EIGNUNGSZWEIFELN IM HINBLICK AUF BETÄUBUNGSMITTEL UND ARZNEIMITTEL (1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung ...