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Trefferliste für 'famfg'
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- § 326 FamFG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 326 ZUFÜHRUNG ZUR UNTERBRINGUNG; VERBRINGUNG ZU EINEM STATIONÄREN AUFENTHALT (1) Die zuständige Behörde hat den Betreuer oder den Bevollmächtigten ...
- § 422 FamFG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 422 WIRKSAMWERDEN VON BESCHLÜSSEN (1) Der Beschluss, durch den eine Freiheitsentziehung angeordnet wird, wird mit Rechtskraft wirksam. (2) Das Gericht ...
- § 49 FamFG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 49 EINSTWEILIGE ANORDNUNG (1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis ...
- § 147 FamFG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 147 ERWEITERTE AUFHEBUNG Wird eine Entscheidung auf Rechtsbeschwerde teilweise aufgehoben, kann das Rechtsbeschwerdegericht auf Antrag eines Beteiligten ...
- § 228 FamFG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 228 ZULÄSSIGKEIT DER BESCHWERDE In Versorgungsausgleichssachen gilt § 61 nur für die Anfechtung einer Kostenentscheidung. * zum Seitenanfang * Impressum ...
- § 327 FamFG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 327 VOLLZUGSANGELEGENHEITEN (1) Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Vollzug einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer ...
- § 423 FamFG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 423 ABSEHEN VON DER BEKANNTGABE Von der Bekanntgabe der Gründe eines Beschlusses an den Betroffenen kann abgesehen werden, wenn dies nach ärztlichem ...
- § 50 FamFG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 50 ZUSTÄNDIGKEIT (1) Zuständig ist das Gericht, das für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre. Ist eine Hauptsache anhängig, ist das ...
- § 148 FamFG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 148 WIRKSAMWERDEN VON ENTSCHEIDUNGEN IN FOLGESACHEN Vor Rechtskraft des Scheidungsausspruchs werden die Entscheidungen in Folgesachen nicht wirksam ...
- § 229 FamFG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 229 ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR ZWISCHEN DEN FAMILIENGERICHTEN UND DEN VERSORGUNGSTRÄGERN (1) Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden, soweit ...
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