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Trefferliste für 'gesellschaften'
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- § 2 DBAGZustV - Einzelnorm



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ANGELEGENHEITEN DER ZUGEWIESENEN BEAMTEN DES BUNDESEISENBAHNVERMÖGENS (DBAG-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - DBAGZUSTV) § 2 ANWENDUNG AUF AUSGEGLIEDERTE GESELLSCHAFTEN § 1 gilt sinngemäß für Gesellschaften, die im Wege der Ausgliederung nach § 2 Abs. 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes errichtet werden ...
- § 23 DBGrG - Einzelnorm



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ÜBER DIE GRÜNDUNG EINER DEUTSCHE BAHN AKTIENGESELLSCHAFT (DEUTSCHE BAHN GRÜNDUNGSGESETZ - DBGRG) § 23 ANWENDUNG VON VORSCHRIFTEN AUF AUSGEGLIEDERTE GESELLSCHAFTEN Die §§ 12, 13, 17, 19, 21 und 22 gelten entsprechend für die nach § 2 Abs. 1 ausgegliederten Gesellschaften. Für nach § 3 Abs. 3 ausgegliederte ...
- § 321 UmwG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 321 SPALTUNGSFÄHIGE GESELLSCHAFTEN An einer grenzüberschreitenden Spaltung können als übertragende oder neue Gesellschaften Kapitalgesellschaften nach Anhang II zur Richtlinie (EU) 2017/1132 beteiligt sein, wenn sie 1. nach
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- § 4 InhKontrollV - Einzelnorm



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UND § 17 DES VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZES *) (INHABERKONTROLLVERORDNUNG - INHKONTROLLV) § 4 ANGABEN ZU PERSONEN, PERSONENHANDELSGESELLSCHAFTEN, GESELLSCHAFTEN ANDERER RECHTSFORM UND ZWECKVERMÖGEN (1) Die nach dieser Verordnung und nach § 2c Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz des Kreditwesengesetzes ...
- § 154 StBerG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STEUERBERATUNGSGESETZ (STBERG) § 154 BESTEHENDE GESELLSCHAFTEN (1) Steuerberatungsgesellschaften, die am 16. Juni 1989 anerkannt sind, bleiben anerkannt. Dies gilt auch, wenn die Gesellschaft zur Übernahme der Mandanten einer Einrichtung gemäß § 4 Nr
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- § 394 FamFG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 394 LÖSCHUNG VERMÖGENSLOSER GESELLSCHAFTEN UND GENOSSENSCHAFTEN (1) Eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Genossenschaft, ...
- § 397 FamFG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 397 LÖSCHUNG NICHTIGER GESELLSCHAFTEN UND GENOSSENSCHAFTEN Eine in das Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien kann nach § 395 als nichtig gelöscht ...
- § 8 SpTrUG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE SPALTUNG DER VON DER TREUHANDANSTALT VERWALTETEN UNTERNEHMEN (SPTRUG) § 8 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DER NEUEN GESELLSCHAFTEN (1) Das Vertretungsorgan der übertragenden Gesellschaft hat jede neue Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben soll ...
- § 7 KapErhStG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER STEUERRECHTLICHE MAßNAHMEN BEI ERHÖHUNG DES NENNKAPITALS AUS GESELLSCHAFTSMITTELN § 7 ANTEILSRECHTE AN AUSLÄNDISCHEN GESELLSCHAFTEN (1) § 1 ist auf den Wert neuer Anteilsrechte an ausländischen Gesellschaften anzuwenden, wenn 1. die ausländische Gesellschaft einer Aktiengesellschaft ...
- § 118 InsO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 118 AUFLÖSUNG VON GESELLSCHAFTEN Wird eine rechtsfähige Personengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst, so ist der
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