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Trefferliste für 'kindergeld'

Dokument 11 - 20 von 136 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 3 BKGG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESKINDERGELDGESETZ (BKGG) § 3 ZUSAMMENTREFFEN MEHRERER ANSPRÜCHE (1) Für jedes Kind werden nur einer Person Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. (2) Erfüllen für ein Kind mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen, so werden ...
§ 64 EStG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 64 ZUSAMMENTREFFEN MEHRERER ANSPRÜCHE (1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. (2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen ...
§ 65 EStG - Einzelnorm*
... Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre: 1. Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Absatz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 30. Juni 2020 ...
§ 68 EStG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 68 BESONDERE MITWIRKUNGSPFLICHTEN UND OFFENBARUNGSBEFUGNIS (1) 1Wer Kindergeld beantragt oder erhält, hat Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung ...
§ 85 EStG - Einzelnorm*
... EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 85 KINDERZULAGE (1) 1Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird, jährlich 185 Euro. 2Für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind erhöht sich die Kinderzulage nach Satz 1 auf 300 Euro. 3Der Anspruch ...
Eingangsformel KiZDAV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DATENÜBERMITTLUNG ZWISCHEN DEN FÜR DAS KINDERGELD NACH DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ UND DEN FÜR DEN KINDERZUSCHLAG ZUSTÄNDIGEN STELLEN (KINDERZUSCHLAG-DATENABRUFVERORDNUNG - KIZDAV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 68 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes ...
§ 2 KiZDAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DATENÜBERMITTLUNG ZWISCHEN DEN FÜR DAS KINDERGELD NACH DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ UND DEN FÜR DEN KINDERZUSCHLAG ZUSTÄNDIGEN STELLEN (KINDERZUSCHLAG-DATENABRUFVERORDNUNG - KIZDAV) § 2 ABRUFBERECHTIGUNG (1) Der automatisierte Abruf von Daten ...
§ 5 KiZDAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DATENÜBERMITTLUNG ZWISCHEN DEN FÜR DAS KINDERGELD NACH DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ UND DEN FÜR DEN KINDERZUSCHLAG ZUSTÄNDIGEN STELLEN (KINDERZUSCHLAG-DATENABRUFVERORDNUNG - KIZDAV) § 5 PRÜFUNGS- UND DOKUMENTATIONSPFLICHTEN Zur Wahrung des ...
§ 6 KiZDAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DATENÜBERMITTLUNG ZWISCHEN DEN FÜR DAS KINDERGELD NACH DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ UND DEN FÜR DEN KINDERZUSCHLAG ZUSTÄNDIGEN STELLEN (KINDERZUSCHLAG-DATENABRUFVERORDNUNG - KIZDAV) § 6 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 ...
§ 1 BKGG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESKINDERGELDGESETZ (BKGG) § 1 ANSPRUCHSBERECHTIGTE (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes ...
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