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Trefferliste für 'kindergeld'

Dokument 11 - 20 von 135 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 68 EStG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 68 BESONDERE MITWIRKUNGSPFLICHTEN UND OFFENBARUNGSBEFUGNIS (1) 1Wer Kindergeld beantragt oder erhält, hat Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung ...
§ 1 KiZDAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DATENÜBERMITTLUNG ZWISCHEN DEN FÜR DAS KINDERGELD NACH DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ UND DEN FÜR DEN KINDERZUSCHLAG ZUSTÄNDIGEN STELLEN (KINDERZUSCHLAG-DATENABRUFVERORDNUNG - KIZDAV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Diese Verordnung gilt für den automatisierten ...
§ 4 KiZDAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DATENÜBERMITTLUNG ZWISCHEN DEN FÜR DAS KINDERGELD NACH DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ UND DEN FÜR DEN KINDERZUSCHLAG ZUSTÄNDIGEN STELLEN (KINDERZUSCHLAG-DATENABRUFVERORDNUNG - KIZDAV) § 4 MITTEILUNGSPFLICHTEN (1) Die am automatisierten Abrufverfahren ...
§ 3 BKGG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESKINDERGELDGESETZ (BKGG) § 3 ZUSAMMENTREFFEN MEHRERER ANSPRÜCHE (1) Für jedes Kind werden nur einer Person Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. (2) Erfüllen für ein Kind mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen, so werden ...
§ 62 EStG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 62 ANSPRUCHSBERECHTIGTE (1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer 1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder 2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ...
§ 70 EStG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 70 FESTSETZUNG UND ZAHLUNG DES KINDERGELDES (1) 1Das Kindergeld nach § 62 wird von den Familienkassen durch Bescheid festgesetzt und ausgezahlt. 2Die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld erfolgt rückwirkend nur für die ...
Eingangsformel KiZDAV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DATENÜBERMITTLUNG ZWISCHEN DEN FÜR DAS KINDERGELD NACH DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ UND DEN FÜR DEN KINDERZUSCHLAG ZUSTÄNDIGEN STELLEN (KINDERZUSCHLAG-DATENABRUFVERORDNUNG - KIZDAV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 68 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes ...
§ 2 KiZDAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DATENÜBERMITTLUNG ZWISCHEN DEN FÜR DAS KINDERGELD NACH DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ UND DEN FÜR DEN KINDERZUSCHLAG ZUSTÄNDIGEN STELLEN (KINDERZUSCHLAG-DATENABRUFVERORDNUNG - KIZDAV) § 2 ABRUFBERECHTIGUNG (1) Der automatisierte Abruf von Daten ...
§ 85 EStG - Einzelnorm*
... EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 85 KINDERZULAGE (1) 1Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird, jährlich 185 Euro. 2Für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind erhöht sich die Kinderzulage nach Satz 1 auf 300 Euro. 3Der Anspruch ...
§ 5 KiZDAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DATENÜBERMITTLUNG ZWISCHEN DEN FÜR DAS KINDERGELD NACH DEM EINKOMMENSTEUERGESETZ UND DEN FÜR DEN KINDERZUSCHLAG ZUSTÄNDIGEN STELLEN (KINDERZUSCHLAG-DATENABRUFVERORDNUNG - KIZDAV) § 5 PRÜFUNGS- UND DOKUMENTATIONSPFLICHTEN Zur Wahrung des ...
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