Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'stvg'

Dokument 11 - 20 von 137 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 31 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 31 REGISTERFÜHRUNG UND REGISTERBEHÖRDEN (1) Die Zulassungsbehörden führen ein Register über die Fahrzeuge, für die ein Kennzeichen ihres Bezirks zugeteilt oder ausgegeben wurde (örtliches Fahrzeugregister der Zulassungsbehörden ...
§ 32 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 32 ZWECKBESTIMMUNG DER FAHRZEUGREGISTER (1) Die Fahrzeugregister werden geführt zur Speicherung von Daten 1. für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen nach diesem Gesetz oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften ...
§ 33 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 33 INHALT DER FAHRZEUGREGISTER (1) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden, soweit dies zur Erfüllung der in § 32 genannten Aufgaben jeweils erforderlich ist, gespeichert 1. nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung ...
§ 34 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 34 ERHEBUNG DER DATEN (1) Wer die Zuteilung oder die Ausgabe eines Kennzeichens für ein Fahrzeug beantragt, hat der hierfür zuständigen Stelle 1. von den nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zu speichernden Fahrzeugdaten bestimmte ...
§ 35 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 35 ÜBERMITTLUNG VON FAHRZEUGDATEN UND HALTERDATEN (1) Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Geltungsbereich dieses Gesetzes sowie im Rahmen ...
§ 36 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 36 ABRUF IM AUTOMATISIERTEN VERFAHREN (1) Die Übermittlung nach § 35 Absatz 1 Nummer 1, soweit es sich um Aufgaben nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 handelt, aus dem Zentralen Fahrzeugregister 1. an die Zulassungsbehörden oder ...
§ 36a StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 36A AUTOMATISIERTES ANFRAGE- UND AUSKUNFTSVERFAHREN BEIM KRAFTFAHRT-BUNDESAMT Die Übermittlung der Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister nach den §§ 35 und 37 darf nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung nach § ...
§ 36b StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 36B ABGLEICH MIT DEN SACHFAHNDUNGSDATEN DES BUNDESKRIMINALAMTES (1) Das Bundeskriminalamt übermittelt regelmäßig dem Kraftfahrt-Bundesamt die im Polizeilichen Informationssystem gespeicherten Daten von Fahrzeugen, Kennzeichen ...
§ 37 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 37 ÜBERMITTLUNG VON FAHRZEUGDATEN UND HALTERDATEN AN STELLEN AUßERHALB DES GELTUNGSBEREICHES DIESES GESETZES (1) Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt an die zuständigen ...
§ 37a StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 37A ABRUF IM AUTOMATISIERTEN VERFAHREN DURCH STELLEN AUßERHALB DES GELTUNGSBEREICHES DIESES GESETZES (1) Durch Abruf im automatisierten Verfahren dürfen aus dem Zentralen Fahrzeugregister für die in § 37 Abs. 1 und 1a genannten ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 next

neue Volltext-Suche