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Trefferliste für 'verkauf'

Dokument 11 - 20 von 580 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 13 EVO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EISENBAHNVERKEHRS-VERORDNUNG (EVO) § 13 ABHOLUNG DES GEPÄCKS, VERKAUF VON NICHT ABGEHOLTEM GEPÄCK (1) Die hinterlegten Gegenstände können jederzeit innerhalb der für die Annahme und Auslieferung von Gepäck bestimmten Zeiten gegen Rückgabe des Hinterlegungsscheins ...
§ 1231 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1231 HERAUSGABE DES PFANDES ZUM VERKAUF Ist der Pfandgläubiger nicht im Alleinbesitz des Pfandes, so kann er nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung die Herausgabe des Pfandes zum Zwecke des Verkaufs fordern. Auf Verlangen ...
§ 470 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 470 VERKAUF AN GESETZLICHEN ERBEN Das Vorkaufsrecht erstreckt sich im Zweifel nicht auf einen Verkauf, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 753 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 753 TEILUNG DURCH VERKAUF (1) Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken ...
§ 471 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 471 VERKAUF BEI ZWANGSVOLLSTRECKUNG ODER INSOLVENZ Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 754 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 754 VERKAUF GEMEINSCHAFTLICHER FORDERUNGEN Der Verkauf einer gemeinschaftlichen Forderung ist nur zulässig, wenn sie noch nicht eingezogen werden kann. Ist die Einziehung möglich, so kann jeder Teilhaber gemeinschaftliche ...
§ 1295 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1295 FREIHÄNDIGER VERKAUF VON ORDERPAPIEREN Hat ein verpfändetes Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, einen Börsen- oder Marktpreis, so ist der Gläubiger nach dem Eintritt der Voraussetzungen des § 1228 ...
§ 11 LadSchlG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN LADENSCHLUSS § 11 VERKAUF IN LÄNDLICHEN GEBIETEN AN SONNTAGEN Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen in ländlichen Gebieten ...
§ 12 LadSchlG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN LADENSCHLUSS § 12 VERKAUF BESTIMMTER WAREN AN SONNTAGEN (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung ...
§ 41 SeeArbG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEARBEITSGESETZ (SEEARBG) § 41 VERKAUF VON WAREN UND ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN Verkauft der Reeder einem Besatzungsmitglied Waren oder erbringt er ihm gegenüber Dienstleistungen, sind die Preise so zu kalkulieren, dass nach Deckung der Kosten keine ...
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