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Trefferliste für 'altersteilzeitgesetz'

Dokument 11 - 20 von 53 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 MinNettoV 2004 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE MINDESTNETTOBETRÄGE NACH DEM ALTERSTEILZEITGESETZ FÜR DAS JAHR 2004 (MINDESTNETTOBETRAGS-VERORDNUNG 2004) § 2  Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 7 AltTZG 1996 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 7 BERECHNUNGSVORSCHRIFTEN (1) Ein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel nicht mehr als 50 Arbeitnehmer, wenn er in dem Kalenderjahr, das demjenigen, für das die Feststellung zu treffen ist, vorausgegangen ist, für einen Zeitraum ...
Anlage MinNettoV 2004 - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE MINDESTNETTOBETRÄGE NACH DEM ALTERSTEILZEITGESETZ FÜR DAS JAHR 2004 (MINDESTNETTOBETRAGS-VERORDNUNG 2004) ANLAGE  (Fundstelle: BGBl. I 2003, 3115 - 3138) Bisheriges Arbeitsentgelt Monat bis Euro gerundet: Mindestnettobetrag in Steuerklasse ...
§ 8 AltTZG 1996 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 8 ARBEITSRECHTLICHE REGELUNGEN (1) Die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit gilt nicht als eine die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber begründende Tatsache im Sinne des ...
§ 8a AltTZG 1996 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 8A INSOLVENZSICHERUNG (1) Führt eine Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit im Sinne von § 2 Abs. 2 zum Aufbau eines Wertguthabens, das den Betrag des Dreifachen des Regelarbeitsentgelts nach § 6 Abs. 1 einschließlich des darauf ...
§ 9 AltTZG 1996 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 9 AUSGLEICHSKASSEN, GEMEINSAME EINRICHTUNGEN (1) Werden die Leistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 auf Grund eines Tarifvertrages von einer Ausgleichskasse der Arbeitgeber erbracht oder dem Arbeitgeber erstattet, gewährt die Bundesagentur ...
§ 10 AltTZG 1996 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 10 SOZIALE SICHERUNG DES ARBEITNEHMERS (1) Beansprucht ein Arbeitnehmer, der Altersteilzeitarbeit (§ 2) geleistet hat und für den der Arbeitgeber Leistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 erbracht hat, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe ...
§ 11 AltTZG 1996 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 11 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES ARBEITNEHMERS (1) Der Arbeitnehmer hat Änderungen der ihn betreffenden Verhältnisse, die für die Leistungen nach § 4 erheblich sind, dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Werden im Fall des § 9 die ...
§ 12 AltTZG 1996 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 12 VERFAHREN (1) Die Agentur für Arbeit entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers, ob die Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen nach § 4 vorliegen. Der Antrag wirkt vom Zeitpunkt des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen ...
§ 13 AltTZG 1996 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 13 AUSKÜNFTE UND PRÜFUNG Die §§ 315 und 319 des Dritten Buches und das Zweite Kapitel des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleibt unberührt. * ...
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