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Trefferliste für 'amtshandlungen'

Dokument 11 - 20 von 237 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 55 BNotO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESNOTARORDNUNG (BNOTO) § 55 VERWAHRUNG UND AMTSHANDLUNGEN BEI VORLÄUFIGER AMTSENTHEBUNG (1) Ist ein Notar vorläufig seines Amtes enthoben und weder eine Notarvertretung noch ein Notariatsverwalter bestellt, so ist in diesem Zeitraum für die Verwahrung ...
§ 47 ZPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 47 UNAUFSCHIEBBARE AMTSHANDLUNGEN (1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten. (2) Wird ein Richter während der Verhandlung abgelehnt und würde ...
§ 65 BPolG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 65 AMTSHANDLUNGEN VON BEAMTEN DER BUNDESPOLIZEI IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH EINES LANDES ODER TÄTIGKEITEN IN ANDEREN STAATEN (1) Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei dürfen im Zuständigkeitsbereich ...
§ 66 BPolG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 66 AMTSHANDLUNGEN VON BEAMTEN DER ZOLLVERWALTUNG IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER BUNDESPOLIZEI (1) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium ...
§ 67 BPolG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 67 AMTSHANDLUNGEN VON BEAMTEN DER BUNDESPOLIZEI IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER ZOLLVERWALTUNG (1) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern ...
§ 47 AufenthV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUFENTHALTSVERORDNUNG (AUFENTHV) § 47 GEBÜHREN FÜR SONSTIGE AUFENTHALTSRECHTLICHE AMTSHANDLUNGEN (1) An Gebühren sind zu erheben 1a. für die nachträgliche Aufhebung oder Verkürzung der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz ...
§ 50 AufenthV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUFENTHALTSVERORDNUNG (AUFENTHV) § 50 GEBÜHREN FÜR AMTSHANDLUNGEN ZUGUNSTEN MINDERJÄHRIGER (1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zugunsten Minderjähriger und die Bearbeitung von Anträgen Minderjähriger sind Gebühren in Höhe der Hälfte ...
§ 65 See-BV - Einzelnorm****
... ÜBER DIE BEFÄHIGUNGEN DER SEELEUTE IN DER SEESCHIFFFAHRT * (SEELEUTE-BEFÄHIGUNGSVERORDNUNG - SEE-BV) § 65 ÄNDERUNG DER GEBÜHRENVERORDNUNG FÜR AMTSHANDLUNGEN DES BUNDESAMTES FÜR SEESCHIFFFAHRT UND HYDROGRAPHIE * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
§ 12c ZollVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZOLLVERWALTUNGSGESETZ (ZOLLVG) § 12C AMTSHANDLUNGEN VON BEAMTEN DER BUNDESPOLIZEI IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER ZOLLVERWALTUNG (1) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Beamte der ...
SeemannsÄKostV 2001 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis***
... * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex KOSTENVERORDNUNG FÜR AMTSHANDLUNGEN DER SEEMANNSÄMTER ZUR GESAMTAUSGABE DER NORM IM FORMAT:   HTML   PDF   XML   EPUB     Eingangsformel     § 1     § 2     Schlussformel     Anlage ...
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