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Trefferliste für 'arbeit'
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- § 4 EntgTranspG - Einzelnorm



... DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 4 FESTSTELLUNG VON GLEICHER ODER GLEICHWERTIGER ARBEIT, BENACHTEILIGUNGSFREIE ENTGELTSYSTEME (1) Weibliche und männliche Beschäftigte üben eine gleiche Arbeit aus, wenn sie an verschiedenen Arbeitsplätzen oder ...
- § 114 BPersVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (BPERSVG) § 114 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT UND ANDERE BUNDESUNMITTELBARE KÖRPERSCHAFTEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS IM BEREICH DER SOZIALVERSICHERUNG (1) Abweichend von § 4 Absatz 1 Nummer 4 sind bei der Bundesagentur für Arbeit
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- § 12 TzBfG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER TEILZEITARBEIT UND BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE (TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSGESETZ - TZBFG) § 12 ARBEIT AUF ABRUF (1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ...
- § 11 JAVollzO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VOLLZUG DES JUGENDARRESTES (JUGENDARRESTVOLLZUGSORDNUNG - JAVOLLZO) § 11 ARBEIT UND AUSBILDUNG (1) Der Jugendliche wird zur Arbeit oder nach Möglichkeit zum Unterricht oder zu anderen ausbildenden Veranstaltungen herangezogen. Er ist
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- § 4 ZensG 2011 - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER DEN REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS IM JAHRE 2011 (ZENSUSGESETZ 2011 - ZENSG 2011) § 4 ÜBERMITTLUNG VON DATEN DURCH DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Zur Durchführung des Zensus übermittelt die Bundesagentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt zu dem Berichtstag, der dem Berichtszeitpunkt am nächsten ...
- § 1 GrSiDAV - Einzelnorm



... BEI LEISTUNGEN DER GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE (GRUNDSICHERUNGS-DATENABGLEICHSVERORDNUNG - GRSIDAV) § 1 VERFAHREN BEI DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (1) Die Bundesagentur für Arbeit bezieht in den Datenabgleich alle Personen ein, die innerhalb des dem Abgleich vorangehenden Kalendervierteljahres ...
- § 367 SGB 3 - Einzelnorm



... SOZIALGESETZBUCH (SGB) DRITTES BUCH (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 367 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (1) Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ...
- § 383 SGB 3 - Einzelnorm



... (SGB) DRITTES BUCH (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 383 GESCHÄFTSFÜHRUNG DER AGENTUREN FÜR ARBEIT (1) Die Agenturen für Arbeit werden von einer Geschäftsführerin, einem Geschäftsführer oder einer Geschäftsführung geleitet. Eine Geschäftsführung ...
- § 3 RückHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis RÜCKKEHRHILFEGESETZ (RÜCKHG) § 3 BEAUFTRAGUNG DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Die Rückkehrhilfe wird nach fachlichen Weisungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz
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- § 71a SGB 4 - Einzelnorm



... VORSCHRIFTEN FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG - (ARTIKEL I DES GESETZES VOM 23. DEZEMBER 1976, BGBL. I S. 3845) § 71A HAUSHALTSPLAN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (1) Der Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit wird vom Vorstand aufgestellt. Der Verwaltungsrat stellt den Haushaltsplan fest. (2) Der Haushaltsplan ...
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