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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'

Dokument 11 - 20 von 579 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 11 BauStiftG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINER "BUNDESSTIFTUNG BAUKULTUR" § 11 ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Die Geschäfte der Stiftung werden durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahrgenommen. (2) Auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ...
§ 14 BDBOSG - Einzelnorm****
... ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER BUNDESANSTALT FÜR DEN DIGITALFUNK DER BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN (BDBOS-GESETZ - BDBOSG) § 14 ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER, AUSZUBILDENDE Auf die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden der Bundesanstalt sind die für Arbeitnehmerinnen ...
§ 12 BImAG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN (BIMAG) § 12 ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER, AUSZUBILDENDE (1) Auf die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden der Bundesanstalt sind die für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende ...
§ 5 USG - Einzelnorm****
... GESETZ ÜBER DIE LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES UNTERHALTS VON RESERVISTENDIENST LEISTENDEN (UNTERHALTSSICHERUNGSGESETZ - USG) § 5 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Reservistendienst leisten, wird der Verdienstausfall in Höhe des um die gesetzlichen ...
§ 57 KVBG - Einzelnorm****
... GESETZ ZUR REDUZIERUNG UND ZUR BEENDIGUNG DER KOHLEVERSTROMUNG* (KOHLEVERSTROMUNGSBEENDIGUNGSGESETZ - KVBG) § 57 ANPASSUNGSGELD FÜR ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Zur sozialverträglichen schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung kann aus Mitteln des Bundeshaushalts Arbeitnehmerinnen ...
§ 23 BAPostG - Einzelnorm****
... ERRICHTUNG EINER BUNDESANSTALT FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION DEUTSCHE BUNDESPOST (BUNDESANSTALT-POST-GESETZ - BAPOSTG) § 23 BEAMTINNEN UND BEAMTE, ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Unbeschadet des Rechts, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen, wird der Bundesanstalt das Recht verliehen ...
§ 12 BfRG - Einzelnorm****
... GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BUNDESINSTITUTES FÜR RISIKOBEWERTUNG (BFR-GESETZ - BFRG) § 12 ÜBERNAHME DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN UND DER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Die beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin tätigen Beamtinnen und Beamten werden ...
§ 11 DNBG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK (DNBG) § 11 ARBEITNEHMERINNEN, ARBEITNEHMER Auf das Arbeitsverhältnis der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter sind die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und ...
§ 89 2. WOMitbestG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (2. WOMITBESTG) § 89 LISTE DER ANTRAGSBERECHTIGTEN ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER Wird die Abberufung eines unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer beantragt, so wird in jedem Betrieb ...
§ 83 1. WOMitbestG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (1. WOMITBESTG) § 83 LISTE DER ANTRAGSBERECHTIGTEN ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER Wird die Abberufung eines unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer beantragt, so wird unverzüglich ...
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