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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'
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- § 2 APAstErG - Einzelnorm



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EINRICHTUNG EINER ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSSTELLE BEIM BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE § 2 IN DER ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSSTELLE TÄTIGE ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER SOWIE AUSZUBILDENDE (1) Auf in der Abschlussprüferaufsichtsstelle tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende ...
- § 12 BImAG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN (BIMAG) § 12 ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER, AUSZUBILDENDE (1) Auf die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden der Bundesanstalt sind die für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende
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- § 14 BDBOSG - Einzelnorm



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ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER BUNDESANSTALT FÜR DEN DIGITALFUNK DER BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN (BDBOS-GESETZ - BDBOSG) § 14 ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER, AUSZUBILDENDE Auf die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden der Bundesanstalt sind die für Arbeitnehmerinnen ...
- § 12 BfRG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BUNDESINSTITUTES FÜR RISIKOBEWERTUNG (BFR-GESETZ - BFRG) § 12 ÜBERNAHME DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN UND DER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Die beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin tätigen Beamtinnen und Beamten werden ...
- § 11 DNBG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK (DNBG) § 11 ARBEITNEHMERINNEN, ARBEITNEHMER Auf das Arbeitsverhältnis der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter sind die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und
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- § 57 KVBG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR REDUZIERUNG UND ZUR BEENDIGUNG DER KOHLEVERSTROMUNG* (KOHLEVERSTROMUNGSBEENDIGUNGSGESETZ - KVBG) § 57 ANPASSUNGSGELD FÜR ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Zur sozialverträglichen schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung kann aus Mitteln des Bundeshaushalts Arbeitnehmerinnen ...
- § 5 USG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DIE LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES UNTERHALTS VON RESERVISTENDIENST LEISTENDEN (UNTERHALTSSICHERUNGSGESETZ - USG) § 5 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Reservistendienst leisten, wird der Verdienstausfall in Höhe des um die gesetzlichen ...
- § 23 BAPostG - Einzelnorm



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ERRICHTUNG EINER BUNDESANSTALT FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION DEUTSCHE BUNDESPOST (BUNDESANSTALT-POST-GESETZ - BAPOSTG) § 23 BEAMTINNEN UND BEAMTE, ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Unbeschadet des Rechts, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen, wird der Bundesanstalt das Recht verliehen ...
- § 14 EinsatzWVG - Einzelnorm



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ZUR REGELUNG DER WEITERVERWENDUNG NACH EINSATZUNFÄLLEN (EINSATZ-WEITERVERWENDUNGSGESETZ - EINSATZWVG) § 14 WEITERBESCHÄFTIGUNG EINSATZGESCHÄDIGTER ARBEITNEHMERINNEN UND EINSATZGESCHÄDIGTER ARBEITNEHMER NACH DER SCHUTZZEIT Einsatzgeschädigte nach § 1 Nummer 4, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Einsatzunfalls ...
- § 89 3. WOMitbestG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (3. WOMITBESTG) § 89 LISTE DER ANTRAGSBERECHTIGTEN ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER Wird die Abberufung eines unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer beantragt, so wird in jedem Betrieb
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