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Trefferliste für 'aufenthg'
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- § 90b AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 90B DATENABGLEICH ZWISCHEN AUSLÄNDER- UND MELDEBEHÖRDEN Die Ausländer- und Meldebehörden übermitteln einander jährlich die in § 90a Abs. 2 genannten ...
- § 25 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 25 AUFENTHALT AUS HUMANITÄREN GRÜNDEN (1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. ...
- § 90c AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 90C DATENÜBERMITTLUNGEN IM VISUMVERFAHREN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE AMT (1) Die Übermittlung von Daten im Visumverfahren von den Auslandsvertretungen an ...
- § 25a AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 25A AUFENTHALTSGEWÄHRUNG BEI GUT INTEGRIERTEN JUGENDLICHEN UND JUNGEN VOLLJÄHRIGEN (1) Einem jugendlichen oder jungen volljährigen Ausländer, der ...
- § 91 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91 SPEICHERUNG UND LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (1) Die Daten über die Ausweisung, Zurückschiebung und Abschiebung sind zehn Jahre nach Ablauf ...
- § 25b AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 25B AUFENTHALTSGEWÄHRUNG BEI NACHHALTIGER INTEGRATION (1) Einem Ausländer, der geduldet oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c ist, ...
- § 91a AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91A DATENERHEBUNG UND -VERWENDUNG IM FALL VORÜBERGEHENDEN SCHUTZES (1) Die Daten zu Ausländern nach § 24 Absatz 1, die ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis ...
- § 26 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 26 DAUER DES AUFENTHALTS (1) Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, ...
- § 91b AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91B DATENÜBERMITTLUNG DURCH DAS BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE ALS NATIONALE KONTAKTSTELLE Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als ...
- § 27 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 27 GRUNDSATZ DES FAMILIENNACHZUGS (1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ...
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