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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 14 AUFGABEN DER BETREIBER VON ELEKTRIZITÄTSVERTEILERNETZEN (1) Die §§ 12, 13 bis 13c und die auf Grundlage des § 13i Absatz 3 erlassenen Rechtsverordnungen gelten für ...
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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 15 AUFGABEN DER BETREIBER VON FERNLEITUNGSNETZEN (1) Betreiber von Fernleitungsnetzen haben den Gastransport durch ihr Netz unter Berücksichtigung der Verbindungen mit ...
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Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IN DEUTSCHLAND 1 (ENERGIEEFFIZIENZGESETZ - ENEFG) § 13 INFORMATIONSPFLICHT FÜR BETREIBER VON RECHENZENTREN UND FÜR BETREIBER VON INFORMATIONSTECHNIK; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Betreiber von Rechenzentren sind verpflichtet, bis zum Ablauf ...
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DER TECHNISCHEN SICHERHEIT UND SYSTEMSTABILITÄT DES ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNGSNETZES (SYSTEMSTABILITÄTSVERORDNUNG - SYSSTABV) § 9 PFLICHTEN DER BETREIBER VON ANLAGEN ZUR ERZEUGUNG VON STROM AUS SOLARER STRAHLUNGSENERGIE (1) Betreiber von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 1 sind verpflichtet, die für die ...
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DER TECHNISCHEN SICHERHEIT UND SYSTEMSTABILITÄT DES ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNGSNETZES (SYSTEMSTABILITÄTSVERORDNUNG - SYSSTABV) § 13 PFLICHTEN DER BETREIBER VON ANLAGEN GEMÄß § 2 ABSATZ 2 (1) Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2 müssen dem Netzbetreiber, an dessen Netz ihre Anlage unmittelbar angeschlossen ...
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STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN (HERKUNFTS- UND REGIONALNACHWEIS-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - HKRNDV) § 41 ÜBERMITTLUNGS- UND MITTEILUNGSPFLICHTEN DER BETREIBER VON ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNGSNETZEN UND DER ANLAGENBETREIBER (1) Der Netzbetreiber, an dessen Netz eine Anlage angeschlossen ist, für die eine ...
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FÜR NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN (NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONSVERORDNUNG - NLPOSV) § 14 BEFUGNISSE DER BUNDESANSTALT GEGENÜBER DEM BETREIBER DES BUNDESANZEIGERS (1) Im Hinblick auf die Veröffentlichungen nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 überwacht die Bundesanstalt gegenüber dem ...