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Trefferliste für 'fzv'

Dokument 11 - 20 von 117 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 46 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 46 VORÜBERGEHENDE TEILNAHME AM STRAßENVERKEHR IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (1) Ein in einem anderen Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat ...
§ 47 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 47 KENNZEICHEN UND UNTERSCHEIDUNGSZEICHEN (1) Die das Fahrzeug führende Person hat sicherzustellen, dass ein in einem anderen Staat zugelassenes Kraftfahrzeug ...
§ 48 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 48 BESCHRÄNKUNG UND UNTERSAGUNG DES BETRIEBS AUSLÄNDISCHER FAHRZEUGE (1) Erweist sich ein ausländisches Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, ist § ...
§ 49 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 49 VERSICHERUNGSNACHWEIS (1) Der Nachweis nach § 3 Absatz 1 Satz 2, § 41 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, dass eine Kraftfahrzeug ...
§ 50 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 50 MITTEILUNGSPFLICHTEN DER ZULASSUNGSBEHÖRDE (1) Die Zulassungsbehörde hat den Versicherer zum Zweck der Gewährleistung des Versicherungsschutzes ...
§ 51 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 51 MAßNAHMEN UND PFLICHTEN BEI FEHLENDEM VERSICHERUNGSSCHUTZ (1) Der Versicherer kann zur Beendigung seiner Haftung nach § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ...
§ 52 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 52 VERSICHERUNGSKENNZEICHEN (1) Für ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis ...
§ 53 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 53 AUSGESTALTUNG UND ANBRINGUNG DES VERSICHERUNGSKENNZEICHENS (1) Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz ...
§ 54 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 54 ROTE VERSICHERUNGSKENNZEICHEN (1) Eine Fahrt im Sinne des § 41 Absatz 1 darf mit einem Kraftfahrzeug im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 vorbehaltlich ...
§ 55 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 55 MAßNAHMEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DES VERSICHERUNGSVERHÄLTNISSES Endet das Versicherungsverhältnis vor dem Ablauf des Verkehrsjahres, das auf ...
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