Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'grundsteuer'
Dokument 11 - 20 von 76 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 33 GrStG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GRUNDSTEUERGESETZ (GRSTG) § 33 ERLASS WEGEN WESENTLICHER REINERTRAGSMINDERUNG BEI BETRIEBEN DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT (1) Die Grundsteuer wird in Höhe von 25 Prozent erlassen, wenn bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft der tatsächliche Reinertrag des Steuergegenstandes um ...
- § 34 GrStG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDSTEUERGESETZ (GRSTG) § 34 ERLASS WEGEN WESENTLICHER ERTRAGSMINDERUNG BEI BEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN (1) Die Grundsteuer wird in Höhe von 25 Prozent erlassen, wenn bei bebauten Grundstücken der normale Rohertrag des Steuergegenstandes um mehr als 50 Prozent gemindert ...
- § 31 AO - Einzelnorm



... . Die Mitteilungspflicht besteht nicht, soweit deren Erfüllung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. (3) Die für die Verwaltung der Grundsteuer zuständigen Behörden sind berechtigt, die nach § 30 geschützten Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der ...
- § 1 FinAusglG1970DV 1 - Einzelnorm



... Einheitsbewertung des Grundbesitzes im Bundesgebiet werden die nach § 8 Abs. 2 und 3 des Gesetzes errechneten Steuerkraftzahlen der Grundsteuer von den Grundstücken im Lande Baden-Württemberg, im Regierungsbezirk Darmstadt des Landes Hessen und im Regierungsbezirk Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz ...
- § 18 GrStG - Einzelnorm



... (Nachveranlagung).(2) Der Steuermeßbetrag wird auch dann nachträglich festgesetzt, wenn der Grund für die Befreiung des Steuergegenstandes von der Grundsteuer wegfällt, der für die Berechnung der Grundsteuer maßgebende Grundsteuerwert (§ 13 Abs. 1) aber bereits festgestellt ist. (3) Der Nachveranlagung ...
- The Fiscal Code of Germany



- Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Finanzen. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Finance. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 17 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541) Version information
...
- § 26 GrStG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GRUNDSTEUERGESETZ (GRSTG) § 26 KOPPELUNGSVORSCHRIFTEN UND HÖCHSTHEBESÄTZE In welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für die Grundsteuer der Grundstücke und für die Gewerbesteuer zueinander stehen müssen, welche Höchstsätze ...
- § 28 GrStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDSTEUERGESETZ (GRSTG) § 28 FÄLLIGKEIT (1) Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. (2) Die Gemeinden können bestimmen, daß Kleinbeträge wie folgt fällig werden: 1. am
...
- § 16 GewStG - Einzelnorm



... an die Stelle mehrerer Gemeinden die Gebietsteile der Gemeinde mit verschiedenen Hebesätzen treten. (5) In welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für die Grundsteuer der Grundstücke und für die Gewerbesteuer zueinander stehen müssen, welche Höchstsätze ...
- § 32 GrStG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDSTEUERGESETZ (GRSTG) § 32 ERLAß FÜR KULTURGUT UND GRÜNANLAGEN (1) Die Grundsteuer ist zu erlassen 1. für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen
...
Seite:
1 2
3 4 5 6 7 8
neue Volltext-Suche