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        Trefferliste für 'rechnung'
        Dokument 11 - 20 von 1386 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
      - § 25 RechPensV - Einzelnorm     
- ... ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG VON PENSIONSFONDS (PENSIONSFONDS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHPENSV) § 25 AUFWENDUNGEN FÜR VERSORGUNGSFÄLLE FÜR EIGENE RECHNUNG (1) Die Aufwendungen für Versorgungsfälle für eigene Rechnung umfassen die im Geschäftsjahr für Versorgungsfälle geleisteten Bruttozahlungen sowie-  ...
- § 1866 BGB - Einzelnorm     
-   zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1866 PRÜFUNG DER RECHNUNG DURCH DAS BETREUUNGSGERICHT (1) Das Betreuungsgericht hat die Rechnung sachlich und rechnerisch zu prüfen und, soweit erforderlich, ihre Berichtigung und Ergänzung durch den Betreuer herbeizuführen ...
- § 38 RechVersV - Einzelnorm     
- ... VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 38 TECHNISCHER ZINSERTRAG FÜR EIGENE RECHNUNG (1) Im Posten "Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung" sind von den Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen sowie Rückversicherungsunternehmen folgende-  ...
- § 40 RechVersV - Einzelnorm     
- ... VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 40 SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE FÜR EIGENE RECHNUNG Im Posten "Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung" sind die versicherungstechnischen Erträge auszuweisen, die einem anderen-  ...
- § 41 RechVersV - Einzelnorm     
- ... VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 41 AUFWENDUNGEN FÜR VERSICHERUNGSFÄLLE FÜR EIGENE RECHNUNG (1) Die Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung umfassen die im Geschäftsjahr für Versicherungsfälle geleisteten Bruttozahlungen-  ...
- § 48 VVG - Einzelnorm     
-   zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 48 VERSICHERUNG FÜR RECHNUNG „WEN ES ANGEHT“ Ist die Versicherung für Rechnung „wen es angeht“ genommen oder ist dem Vertrag in sonstiger Weise zu entnehmen ...
- § 27 RechPensV - Einzelnorm     
- ... RECHNUNGSLEGUNG VON PENSIONSFONDS (PENSIONSFONDS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHPENSV) § 27 AUFWENDUNGEN FÜR DEN PENSIONSFONDSBETRIEB FÜR EIGENE RECHNUNG (1) Die gesamten Personal- und Sachaufwendungen des Unternehmens zuzüglich der kalkulatorischen Mietaufwendungen für die eigengenutzten Grundstücke-  ...
- § 14 RechVersV - Einzelnorm     
- ... ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 14 KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN (1) Auszuweisen sind in der Lebensversicherung die Kapitalanlagen, nach deren Wert sich der-  ...
- § 43 RechVersV - Einzelnorm     
- ... (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 43 AUFWENDUNGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSBETRIEB FÜR EIGENE RECHNUNG (1) Die gesamten Personal- und Sachaufwendungen des Unternehmens zuzüglich der kalkulatorischen Mietaufwendungen für die eigengenutzten Grundstücke und Bauten sind folgenden-  ...
- Anlage GOÄ - Einzelnorm     
- ... dies durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalls geboten war. Bei mehrmaliger Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben. Bei den Leistungen nach den Nummern 1, 5, 6, 7 und/oder 8 ist eine mehrmalige Berechnung an demselben Tag auf Verlangen, bei der Leistung-  ...
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