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Trefferliste für 'rechnung'

Dokument 11 - 20 von 1386 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 25 RechPensV - Einzelnorm****
... ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG VON PENSIONSFONDS (PENSIONSFONDS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHPENSV) § 25 AUFWENDUNGEN FÜR VERSORGUNGSFÄLLE FÜR EIGENE RECHNUNG (1) Die Aufwendungen für Versorgungsfälle für eigene Rechnung umfassen die im Geschäftsjahr für Versorgungsfälle geleisteten Bruttozahlungen sowie ...
§ 1866 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1866 PRÜFUNG DER RECHNUNG DURCH DAS BETREUUNGSGERICHT (1) Das Betreuungsgericht hat die Rechnung sachlich und rechnerisch zu prüfen und, soweit erforderlich, ihre Berichtigung und Ergänzung durch den Betreuer herbeizuführen ...
§ 38 RechVersV - Einzelnorm****
... VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 38 TECHNISCHER ZINSERTRAG FÜR EIGENE RECHNUNG (1) Im Posten "Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung" sind von den Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen sowie Rückversicherungsunternehmen folgende ...
§ 40 RechVersV - Einzelnorm****
... VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 40 SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE FÜR EIGENE RECHNUNG Im Posten "Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung" sind die versicherungstechnischen Erträge auszuweisen, die einem anderen ...
§ 41 RechVersV - Einzelnorm****
... VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 41 AUFWENDUNGEN FÜR VERSICHERUNGSFÄLLE FÜR EIGENE RECHNUNG (1) Die Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung umfassen die im Geschäftsjahr für Versicherungsfälle geleisteten Bruttozahlungen ...
§ 48 VVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 48 VERSICHERUNG FÜR RECHNUNG „WEN ES ANGEHT“ Ist die Versicherung für Rechnung „wen es angeht“ genommen oder ist dem Vertrag in sonstiger Weise zu entnehmen ...
§ 27 RechPensV - Einzelnorm****
... RECHNUNGSLEGUNG VON PENSIONSFONDS (PENSIONSFONDS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHPENSV) § 27 AUFWENDUNGEN FÜR DEN PENSIONSFONDSBETRIEB FÜR EIGENE RECHNUNG (1) Die gesamten Personal- und Sachaufwendungen des Unternehmens zuzüglich der kalkulatorischen Mietaufwendungen für die eigengenutzten Grundstücke ...
§ 14 RechVersV - Einzelnorm****
... ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 14 KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN (1) Auszuweisen sind in der Lebensversicherung die Kapitalanlagen, nach deren Wert sich der ...
§ 43 RechVersV - Einzelnorm****
... (VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS-RECHNUNGSLEGUNGSVERORDNUNG - RECHVERSV) § 43 AUFWENDUNGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSBETRIEB FÜR EIGENE RECHNUNG (1) Die gesamten Personal- und Sachaufwendungen des Unternehmens zuzüglich der kalkulatorischen Mietaufwendungen für die eigengenutzten Grundstücke und Bauten sind folgenden ...
Anlage GOÄ - Einzelnorm***
... dies durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalls geboten war. Bei mehrmaliger Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben. Bei den Leistungen nach den Nummern 1, 5, 6, 7 und/oder 8 ist eine mehrmalige Berechnung an demselben Tag auf Verlangen, bei der Leistung ...
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