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Trefferliste für 'rechtsstellung'

Dokument 11 - 20 von 735 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 24 LAP-hDBiblV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHN, AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN HÖHEREN DIENST AN WISSENSCHAFTLICHEN BIBLIOTHEKEN DES BUNDES (LAP-HDBIBLV) § 24 RECHTSSTELLUNG NACH BESTANDENER AUFSTIEGSPRÜFUNG Nach bestandener Aufstiegsprüfung bleiben die Beamtinnen und Beamten bis zur Verleihung des Eingangsamtes der ...
§ 78 StaRUG - Einzelnorm****
... - UND RESTRUKTURIERUNGSRAHMEN FÜR UNTERNEHMEN (UNTERNEHMENSSTABILISIERUNGS- UND -RESTRUKTURIERUNGSGESETZ - STARUG) § 78 BESTELLUNG UND RECHTSSTELLUNG (1) Auf die Bestellung des fakultativen Restrukturierungsbeauftragten findet § 74 Absatz 1 entsprechende Anwendung. (2) Wird von Gläubigern, die zusammen ...
§ 22n KWG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 22N AUFGABEN UND RECHTSSTELLUNG DES SACHWALTERS (1) Aufgabe des Sachwalters ist die Vornahme der zum Vollzug der Übertragung der in das Register eingetragenen Vermögensgegenstände des Refinanzierungsunternehmens ...
§ 22 InsO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 22 RECHTSSTELLUNG DES VORLÄUFIGEN INSOLVENZVERWALTERS (1) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das ...
§ 5 BImAG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN (BIMAG) § 5 RECHTSSTELLUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER (1) Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von bis zu fünf Jahren berufen. Verlängerungen sind zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes ...
§ 292 InsO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 292 RECHTSSTELLUNG DES TREUHÄNDERS (1) Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners ...
§ 18 BeamtStG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES STATUSRECHTS DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN IN DEN LÄNDERN (BEAMTENSTATUSGESETZ - BEAMTSTG) § 18 RECHTSSTELLUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN (1) Beamtinnen und Beamten, die nach § 16 in den Dienst einer anderen Körperschaft kraft Gesetzes übertreten oder übernommen ...
§ 19 BeamtStG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES STATUSRECHTS DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN IN DEN LÄNDERN (BEAMTENSTATUSGESETZ - BEAMTSTG) § 19 RECHTSSTELLUNG DER VERSORGUNGSEMPFÄNGERINNEN UND VERSORGUNGSEMPFÄNGER (1) Die Vorschriften des § 16 Abs. 1 und 2 und des § 17 gelten entsprechend für die im Zeitpunkt ...
§ 9 FinDAG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHTSGESETZ - FINDAG) § 9 RECHTSSTELLUNG DER MITGLIEDER DES DIREKTORIUMS; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die Mitglieder des Direktoriums stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum ...
§ 38 SEBG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BETEILIGUNG DER ARBEITNEHMER IN EINER EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFT (SE-BETEILIGUNGSGESETZ - SEBG) § 38 RECHTSSTELLUNG; INNERE ORDNUNG (1) Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan der SE haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder, die ...
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