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Trefferliste für 'rente'

Dokument 11 - 20 von 919 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 69 SGB 7 - Einzelnorm****
... SIEBTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 7. AUGUST 1996, BGBL. I S. 1254) § 69 RENTE AN VERWANDTE DER AUFSTEIGENDEN LINIE (1) Verwandte der aufsteigenden Linie, Stief- oder Pflegeeltern der Verstorbenen, die von den Verstorbenen zur Zeit des Todes ...
§ 27a ALG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 27A RENTE WEGEN ERWERBSMINDERUNG UND HINZUVERDIENST (1) Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom monatlich erzielten Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen ...
§ 17 1. DV-BEG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (1. DV-BEG) § 17 RUHEN DER RENTE (1) Soweit und solange die Rente nach § 22 BEG in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 1956 geruht hat, ist dies bei der Bemessung der Summe der rückständigen ...
§ 759 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 759 DAUER UND BETRAG DER RENTE (1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten. (2) Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der ...
§ 33 3. DV-BEG - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (3. DV-BEG) § 33 BERECHNUNG DER RENTE (1) Die Rente, die der Verfolgte an Stelle einer Kapitalentschädigung wählen kann, wird als Jahresrente durch Teilung der festgesetzten Kapitalentschädigung ...
§ 35 3. DV-BEG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis DRITTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (3. DV-BEG) § 35 GRUNDLAGEN DER BERECHNUNG FÜR DIE RENTE DES ÜBERLEBENDEN EHEGATTEN UND DER KINDER (1) Auf die Rente nach den §§ 97, 97a und 98 BEG finden die §§ 24 bis 27 entsprechende Anwendung. (2) In den Fällen ...
§ 17a 2. DV-BEG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (2. DV-BEG) § 17A ZAHLUNG DER RENTE (1) Die Rente wird in monatlich vorauszahlbaren Beträgen vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem die Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt ...
§ 21 2. DV-BEG - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (2. DV-BEG) § 21 NEUFESTSETZUNG DER RENTE BEI ÄNDERUNG DER VERHÄLTNISSE (1) Im Falle des § 35 BEG wird die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem ...
§ 57 SGB 7 - Einzelnorm****
... SIEBTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 7. AUGUST 1996, BGBL. I S. 1254) § 57 ERHÖHUNG DER RENTE BEI SCHWERVERLETZTEN Können Versicherte mit Anspruch auf eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 vom Hundert oder mehr oder auf mehrere ...
§ 58 SGB 7 - Einzelnorm****
... SIEBTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 7. AUGUST 1996, BGBL. I S. 1254) § 58 ERHÖHUNG DER RENTE BEI ARBEITSLOSIGKEIT Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen sind und die Rente zusammen ...
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