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Trefferliste für 'abrechnung'
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- § 29 KapResV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR REGELUNG DES VERFAHRENS DER BESCHAFFUNG, DES EINSATZES UND DER ABRECHNUNG EINER KAPAZITÄTSRESERVE (KAPAZITÄTSRESERVEVERORDNUNG - KAPRESV) § 29 PROBEABRUFE, TESTFAHRTEN (1) Der jeweilige Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber muss wenigstens
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- § 12 BVV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERECHNUNG, ZAHLUNG, WEITERLEITUNG, ABRECHNUNG UND PRÜFUNG DES GESAMTSOZIALVERSICHERUNGSBEITRAGES (BEITRAGSVERFAHRENSVERORDNUNG - BVV) § 12 PRÜFUNG BEI STEUERBERATERN ODER BEI ANDEREN STELLEN Für die Prüfung bei den in § 28p Abs. 6
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- § 30 KapResV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR REGELUNG DES VERFAHRENS DER BESCHAFFUNG, DES EINSATZES UND DER ABRECHNUNG EINER KAPAZITÄTSRESERVE (KAPAZITÄTSRESERVEVERORDNUNG - KAPRESV) § 30 NACHBESSERUNG (1) Erbringt die Kapazitätsreserveanlage in den Fällen der Aktivierung nach § 25
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- § 13 BVV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERECHNUNG, ZAHLUNG, WEITERLEITUNG, ABRECHNUNG UND PRÜFUNG DES GESAMTSOZIALVERSICHERUNGSBEITRAGES (BEITRAGSVERFAHRENSVERORDNUNG - BVV) § 13 PRÜFUNG IN DEN RÄUMEN DES VERSICHERUNGSTRÄGERS (1) Für die Prüfung beim Versicherungsträger
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- § 87c HGB - Einzelnorm



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, auf die der Handelsvertreter Anspruch hat, monatlich abzurechnen; der Abrechnungszeitraum kann auf höchstens drei Monate erstreckt werden. Die Abrechnung hat unverzüglich, spätestens bis zum Ende des nächsten Monats, zu erfolgen. (2) Der Handelsvertreter kann bei der Abrechnung einen Buchauszug über ...
- § 293 SGB 5 - Einzelnorm



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Bundesvereinigung stellen sicher, dass das Verzeichnis die Arzt- und Zahnarztnummern enthält, welche Vertragsärzte und -zahnärzte im Rahmen der Abrechnung ihrer erbrachten und verordneten Leistungen mit den Krankenkassen nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts verwenden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ...
- § 26 EWPBG - Einzelnorm



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zu berücksichtigen. Die Höhe der Entlastung nach Satz 1 und die Höhe des auf den Mieter entfallenden Anteils an der Entlastung sind mit der Abrechnung für die jeweilige Abrechnungsperiode gesondert auszuweisen. (2) In Mietverhältnissen, in denen 1. die Vorauszahlungen des Mieters für Betriebskosten ...
- § 13 CoronaImpfV - Einzelnorm



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e. V. in der vom Bundesamt für Soziale Sicherung nach § 11 Absatz 4 Satz 1 bestimmten Form. (2a) Soweit sich der jeweilige Betrag aus der Abrechnung von Leistungen ergibt, die ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden, übermittelt an den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. 1. jede Kassenärztliche ...
- § 556 BGB - Einzelnorm



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werden. (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ...
- § 131 SGB 5 - Einzelnorm



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3, insbesondere über 1. die zur Herstellung einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz erforderlichen Daten, 2. die für die Abrechnung nach § 300 erforderlichen Preis- und Produktinformationen sowie 3. das Datenformat.In dem Rahmenvertrag kann geregelt werden, dass die Vertragspartner ...
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