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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 191 - 200 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 AMRabG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER RABATTE FÜR ARZNEIMITTEL § 1 ANSPRUCH AUF ABSCHLÄGE Die pharmazeutischen Unternehmer haben den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften ...
§ 63j AMG - Einzelnorm*
... (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 63J DOKUMENTATIONS- UND MELDEPFLICHTEN DER BEHANDELNDEN PERSON FÜR NICHT ZULASSUNGS- ODER GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE ARZNEIMITTEL FÜR NEUARTIGE THERAPIEN (1) Die behandelnde Person, die nicht zulassungs- oder genehmigungspflichtige Arzneimittel für neuartige Therapien bei einem ...
---- BfArMSitzBek - Einzelnorm*
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DEN DIENSTSITZ DES BUNDESINSTITUTS FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE ---- Das Bundesministerium für Gesundheit gibt gemäß § 9 Nr. 3 des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 918), der durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September ...
§ 14 AMG - Einzelnorm*
... Menschen keine ärztliche Person vorhanden ist, 6. geeignete Räume und Einrichtungen für die beabsichtigte Herstellung, Prüfung und Lagerung der Arzneimittel nicht vorhanden sind oder 6a. der Hersteller nicht in der Lage ist zu gewährleisten, dass die Herstellung oder Prüfung der Arzneimittel nach dem ...
§ 21 AMG - Einzelnorm*
... in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 oder in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007. (2) Einer Zulassung bedarf es nicht für Arzneimittel, die 1. auf Grund nachweislich häufiger ärztlicher oder zahnärztlicher Verschreibung in den wesentlichen Herstellungsschritten in einer Apotheke ...
§ 355 SGB 5 - Einzelnorm*
... , 7. den für die Wahrnehmung der Interessen der Forschung im Gesundheitswesen maßgeblichen Bundesverbänden, 8. dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 9. dem Verband der Privaten Krankenversicherung und 10. den für die Unfallversicherungsträger maßgeblichen Verbänden.Für die Kassenärztliche ...
§ 84 AMG - Einzelnorm*
... , ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt, so ist der pharmazeutische Unternehmer, der das Arzneimittel im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht hat, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die ...
§ 5 AMRadV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER RADIOAKTIVE ODER MIT IONISIERENDEN STRAHLEN BEHANDELTE ARZNEIMITTEL (AMRADV) § 5 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Ordnungswidrig im Sinne des § 97 Abs. 2 Nr. 31 des Arzneimittelgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz ...
§ 1 TAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ZULASSUNG DER ARZNEIMITTEL AUF THERAPIEALLERGENE, DIE FÜR EINZELNE PERSONEN AUF GRUND EINER REZEPTUR HERGESTELLT WERDEN, SOWIE ÜBER VERFAHRENSREGELUNGEN DER STAATLICHEN CHARGENPRÜFUNG (THERAPIEALLERGENE ...
§ 3 TAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ZULASSUNG DER ARZNEIMITTEL AUF THERAPIEALLERGENE, DIE FÜR EINZELNE PERSONEN AUF GRUND EINER REZEPTUR HERGESTELLT WERDEN, SOWIE ÜBER VERFAHRENSREGELUNGEN DER STAATLICHEN CHARGENPRÜFUNG (THERAPIEALLERGENE ...
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