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Trefferliste für 'bewertungsgesetz'

Dokument 191 - 200 von 224 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§§ 105 bis 108 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) §§ 105 BIS 108 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 249 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 249 GRUNDSTÜCKSARTEN (1) Bei der Bewertung bebauter Grundstücke sind die folgenden Grundstücksarten zu unterscheiden: 1. Einfamilienhäuser, 2. Zweifamilienhäuser, 3. Mietwohngrundstücke, 4. Wohnungseigentum, 5. Teileigentum, ...
§ 109 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 109 BEWERTUNG (1) Das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben im Sinne des § 95 und das Betriebsvermögen von freiberuflich Tätigen im Sinne des § 96 ist jeweils mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen ...
§ 250 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 250 BEWERTUNG DER BEBAUTEN GRUNDSTÜCKE (1) Der Grundsteuerwert bebauter Grundstücke ist nach dem Ertragswertverfahren (Absatz 2) oder dem Sachwertverfahren (Absatz 3) zu ermitteln. (2) Im Ertragswertverfahren nach den §§ 252 ...
§ 109a BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 109A (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 251 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 251 MINDESTWERT Der für ein bebautes Grundstück anzusetzende Wert darf nicht geringer sein als 75 Prozent des Werts, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre (§ 247). Bei der Bewertung von ...
§§ 110 bis 120 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) §§ 110 BIS 120 (WEGGEFALLEN) Fußnote (+++ § 112: Zur Anwendung zum 1.1.1997 vgl. § 152 Abs. 5 F. ab 1997-10-29 +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 252 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 252 BEWERTUNG IM ERTRAGSWERTVERFAHREN Im Ertragswertverfahren ermittelt sich der Grundsteuerwert aus der Summe des kapitalisierten Reinertrags nach § 253 (Barwert des Reinertrags) und des abgezinsten Bodenwerts nach § 257. Mit ...
§ 121 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 121 INLANDSVERMÖGEN Zum Inlandsvermögen gehören: 1. das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen; 2. das inländische Grundvermögen; 3. das inländische Betriebsvermögen. Als solches gilt das Vermögen, das einem im Inland ...
§ 253 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 253 ERMITTLUNG DES KAPITALISIERTEN REINERTRAGS (1) Zur Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags ist vom Reinertrag des Grundstücks auszugehen. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks (§ 254) abzüglich der Bewirtschaftungskosten ...
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