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Trefferliste für 'einkommensteuer'
Dokument 191 - 200 von 338 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 42d EStG - Einzelnorm



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, die er einzubehalten und abzuführen hat, 2. für die Lohnsteuer, die er beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat, 3. für die Einkommensteuer (Lohnsteuer), die auf Grund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird, 4. für die Lohnsteuer, die in ...
- § 1 KBV - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KLEINBETRAGSVERORDNUNG (KBV) § 1 ÄNDERUNG ODER BERICHTIGUNG VON STEUERFESTSETZUNGEN (1) Festsetzungen der 1. Einkommensteuer, 2. Körperschaftsteuer, 3. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), 4. Grunderwerbsteuer sowie 5. der Rennwett- und Lotteriesteuerwerden nur geändert ...
- § 1a KStG - Einzelnorm



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oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts keine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte, ist der Antrag bei dem für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Gesellschafters zuständigen Finanzamt zu stellen. 4Erzielt eine Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft ...
- § 5 KapErhStG§8Abs1DV - Einzelnorm



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, vor Ablauf der Sperrfrist veräußert, so ist, vorbehaltlich der Behandlung beim Lohnsteuer-Jahresausgleich und bei der Veranlagung zur Einkommensteuer, eine Nachversteuerung durchzuführen. Die pauschal zu erhebende Lohnsteuer beträgt 20 vom Hundert des steuerfrei gebliebenen Vorteils. Die Nachversteuerung ...
- § 61 StRSaarEG - Einzelnorm



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BESTIMMTER WIRTSCHAFTSGÜTER UND DER VORNAHME BESTIMMTER BAUMAßNAHMEN DURCH LAND- UND FORSTWIRTE (1) Die Vorschriften der §§ 76 bis 78 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sind erstmals auf die Wirtschaftsgüter und auf die Um- und Ausbauten an unbeweglichen Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach ...
- § 62 StRSaarEG - Einzelnorm



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UND FINANZMONOPOLE IM SAARLAND § 62 BEWERTUNGSFREIHEIT FÜR ABWASSERBEHANDLUNGS- UND LUFTREINIGUNGSANLAGEN (1) Die Vorschriften der §§ 79 und 82 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sind erstmals auf die Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem Ablauf der Übergangszeit angeschafft oder hergestellt ...
- § 2 AuslInvG - Einzelnorm



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unbeschränkt Steuerpflichtigen aus einer in einem ausländischen Staat belegenen Betriebstätte stammende Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit von der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu befreien, so ist auf Antrag des Steuerpflichtigen ein Verlust, der sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ...
- § 63 StRSaarEG - Einzelnorm



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IM SAARLAND § 63 BEWERTUNGSFREIHEIT FÜR BESTIMMTE WIRTSCHAFTSGÜTER DES ANLAGEVERMÖGENS IM KOHLEN- UND ERZBERGBAU Die Vorschriften des § 81 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß auf die danach zulässigen Abschreibungen die nach § 17e der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ...
- § 1 SolzG 1995 - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOLIDARITÄTSZUSCHLAGGESETZ 1995 (SOLZG 1995) § 1 ERHEBUNG EINES SOLIDARITÄTSZUSCHLAGS (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) Auf die Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags
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- § 4 SolzG 1995 - Einzelnorm



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Prozent der Bemessungsgrundlage. Er beträgt nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen der Bemessungsgrundlage, vermindert um die Einkommensteuer nach § 32d Absatz 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes, und der nach § 3 Absatz 3, 4 und 5 jeweils maßgebenden Freigrenze. Bruchteile eines ...
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