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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'

Dokument 191 - 200 von 765 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 7 SchuVAbdrV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN BEZUG VON ABDRUCKEN AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS (SCHULDNERVERZEICHNISABDRUCKVERORDNUNG - SCHUVABDRV) § 7 WIDERRUF UND RÜCKNAHME VON BEWILLIGUNGEN (1) Für den Widerruf von Bewilligungen gilt § 49 Absatz 2, 3 und 6 Satz 1 und 2 des ...
§ 15 SeeArbG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEARBEITSGESETZ (SEEARBG) § 15 RECHTSBEHELFSVERFAHREN (1) Den Widerspruchsbescheid nach § 73 der Verwaltungsgerichtsordnung erlässt der Widerspruchsausschuss. (2) Der Widerspruchsausschuss wird bei der Berufsgenossenschaft gebildet und besteht aus einem ...
§ 2 SGFFG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER SCHIENENWEGE DER ÖFFENTLICHEN NICHT BUNDESEIGENEN EISENBAHNEN FÜR DEN SCHIENENGÜTERFERNVERKEHR (SCHIENENGÜTERFERNVERKEHRSNETZFÖRDERUNGSGESETZ - SGFFG) § 2 INVESTITIONEN (1) Der Bund finanziert auf schriftlichen Antrag im Rahmen ...
§ 102 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 102 WIDERRUF DER FREQUENZZUTEILUNG, VERZICHT (1) Eine Frequenzzuteilung kann neben den Fällen des § 49 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn 1. nicht innerhalb eines Jahres ...
§ 28 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 28 BEHÖRDLICHES GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR EINE BESCHÄFTIGUNG ZWISCHEN 20 UHR UND 22 UHR (1) Die Aufsichtsbehörde kann abweichend von § 5 Absatz ...
§ 5 BSIZertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS VERFAHREN DER ERTEILUNG VON SICHERHEITSZERTIFIKATEN UND ANERKENNUNGEN DURCH DAS BUNDESAMT FÜR SICHERHEIT IN DER INFORMATIONSTECHNIK 1 (BSI-ZERTIFIZIERUNGS- UND -ANERKENNUNGSVERORDNUNG - BSIZERTV) § 5 FORM DER ENTSCHEIDUNGEN; ANHÖRUNGSPFLICHT ...
§ 27 BtOG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BETREUUNGSORGANISATIONSGESETZ (BTOG) § 27 WIDERRUF, RÜCKNAHME UND LÖSCHUNG DER REGISTRIERUNG (1) Die Stammbehörde widerruft die Registrierung unbeschadet der landesrechtlichen Vorschriften, die § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechen, wenn ...
§ 32 KWG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 32 ERLAUBNIS (1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen ...
§ 2 SÜG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VORAUSSETZUNGEN UND DAS VERFAHREN VON SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGEN DES BUNDES UND DEN SCHUTZ VON VERSCHLUSSSACHEN (SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ - SÜG) § 2 BETROFFENER PERSONENKREIS (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ...
§ 56 WaStrG - Einzelnorm*
... eingeleitet worden ist, Kosten entstanden, so kann er hierfür keine Erstattung vom Bund verlangen. (9) Für das Planfeststellungsverfahren gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom ...
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