Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'aufenthaltsgesetz'

Dokument 191 - 200 von 285 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 9 AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 9 NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS (1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch ...
§ 62a AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 62A VOLLZUG DER ABSCHIEBUNGSHAFT (1) Die Abschiebungshaft wird grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen. Sind ...
§ 9a AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 9A ERLAUBNIS ZUM DAUERAUFENTHALT – EU (1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel ...
§ 62b AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 62B AUSREISEGEWAHRSAM (1) Unabhängig von den Voraussetzungen der Sicherungshaft nach § 62 Absatz 3, insbesondere vom Vorliegen ...
§ 9b AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 9B ANRECHNUNG VON AUFENTHALTSZEITEN (1) Auf die erforderlichen Zeiten nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 werden folgende Zeiten ...
§ 62c AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 62C ERGÄNZENDE VORBEREITUNGSHAFT (1) Ein Ausländer, der sich entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot nach ...
§ 9c AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 9C LEBENSUNTERHALT Feste und regelmäßige Einkünfte im Sinne des § 9a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 liegen in der Regel vor, wenn ...
§ 62d AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 62D BESTELLUNG EINES ANWALTLICHEN VERTRETERS Zur richterlichen Entscheidung über die Anordnung von Abschiebungshaft nach § ...
§ 10 AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 10 AUFENTHALTSTITEL BEI ASYLANTRAG (1) Einem Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann vor dem bestandskräftigen Abschluss ...
§ 63 AufenthG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 63 PFLICHTEN DER BEFÖRDERUNGSUNTERNEHMER (1) Ein Beförderungsunternehmer darf Ausländer nur in das Bundesgebiet befördern, ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 next

neue Volltext-Suche