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Trefferliste für 'betreiber'
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- § 17 TrinkwV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ÜBER DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 17 TRINKWASSERLEITUNGEN AUS BLEI (1) Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat ...
- § 28 TrinkwV - Einzelnorm



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, CHEMISCHE PARAMETER, INDIKATORPARAMETER UND AUFBEREITUNGSSTOFFE BEI ZENTRALEN UND DEZENTRALEN WASSERVERSORGUNGSANLAGEN; UNTERSUCHUNGSPLAN (1) Der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage hat Untersuchungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass ...
- § 29 TrinkwV - Einzelnorm



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BEZUG AUF MIKROBIOLOGISCHE PARAMETER, CHEMISCHE PARAMETER, INDIKATORPARAMETER UND AUFBEREITUNGSSTOFFE BEI ANDEREN WASSERVERSORGUNGSANLAGEN (1) Der Betreiber einer Eigenwasserversorgungsanlage hat das Trinkwasser mindestens einmal im Jahr darauf zu untersuchen, ob die in Anlage 1 Teil I genannten Grenzwerte ...
- § 46 TrinkwV - Einzelnorm



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VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 46 REGELMÄßIGE INTERNETBASIERTE INFORMATION DER VERBRAUCHER (1) Der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage informiert die Verbraucher über eine Internetseite in benutzerfreundlicher und verbrauchergerechter Weise ...
- § 48 TrinkwV - Einzelnorm



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DIE QUALITÄT VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH (TRINKWASSERVERORDNUNG - TRINKWV) § 48 KLÄRUNG DER URSACHEN UND MAßNAHMEN ZUR ABHILFE (1) Der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage, einer dezentralen Wasserversorgungsanlage, einer Eigenwasserversorgungsanlage, einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage ...
- § 20 ERegG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EISENBAHNREGULIERUNGSGESETZ (EREGG) § 20 VEREINBARUNGEN ZWISCHEN EINEM ZUGANGSBERECHTIGTEN UND DEM BETREIBER DER SCHIENENWEGE ODER EINER SERVICEEINRICHTUNG (1) Der Betreiber der Schienenwege schließt mit jedem Zugangsberechtigten die erforderlichen Vereinbarungen
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- § 49 ERegG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EISENBAHNREGULIERUNGSGESETZ (EREGG) § 49 RAHMENVERTRAG (1) Zwischen einem Betreiber der Schienenwege und einem Zugangsberechtigten kann ein Rahmenvertrag geschlossen werden. In dem Rahmenvertrag müssen die Merkmale der vom Zugangsberechtigten zu beantragenden
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- § 51 ERegG - Einzelnorm



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EISENBAHNREGULIERUNGSGESETZ (EREGG) § 51 ANTRAGSTELLUNG (1) Die Zuweisung von Schienenwegkapazität hat der Zugangsberechtigte bei dem Betreiber der Schienenwege zu beantragen, dessen Netz genutzt werden soll. Die Frist für den Eingang der Anträge auf Zuweisung von Schienenwegkapazität im Netzfahrplan ...
- § 55 ERegG - Einzelnorm



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Zugtrassen und nach Konsultation der Zugangsberechtigten nach den §§ 52 und 53 nicht in angemessenem Umfang stattgegeben werden kann, hat der Betreiber der Schienenwege den betreffenden Schienenwegabschnitt unverzüglich für überlastet zu erklären. Dies ist auch bei Schienenwegen zu erklären, bei denen ...
- § 31 KSpG - Einzelnorm



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DEMONSTRATION DER DAUERHAFTEN SPEICHERUNG VON KOHLENDIOXID 1) (KOHLENDIOXID-SPEICHERUNGSGESETZ - KSPG) § 31 ÜBERTRAGUNG DER VERANTWORTUNG (1) Der Betreiber kann frühestens nach Ablauf von 40 Jahren nach dem Abschluss der Stilllegung des Kohlendioxidspeichers bei der zuständigen Behörde verlangen, dass ...
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