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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'

Dokument 191 - 200 von 389 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 1 § 5 HStruktG - Einzelnorm*
... A und B, nach Nummer 3 der Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung C, nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung R des Bundesbesoldungsgesetzes und Zulagen nach Vorschriften, die gemäß Artikel IX § 22 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts ...
§ 3 BEDBPStruktG - Einzelnorm*
... 3 des Beamtenversorgungsgesetzes ist nicht anzuwenden. § 53 Abs. 2 Nr. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes gilt entsprechend. (3) § 4 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
I. BMVgZVersAnO - Einzelnorm*
... ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1965 (Bundesgesetzblatt I S. 1776), zuletzt geändert durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 339), übertrage ich die Befugnis, 1. die Versorgung der Beamten meines Geschäftsbereiches ...
§ 5 AltGG - Einzelnorm*
... 1. das Grundgehalt, 2. sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind, 3. Leistungsbezüge nach § 33 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes, soweit sie ruhegehaltfähig sind.Bei den Dienstbezügen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 sind die Dienstbezüge maßgebend, die dem Altersgeldberechtigten ...
§ 48 BeamtVG - Einzelnorm*
... in den Ruhestand treten, erhalten neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats, jedoch nicht über 4 091 Euro. Dieser Betrag verringert sich um jeweils ein Fünftel für jedes Jahr, das über die ...
I. BMinGWidAnO - Einzelnorm*
... beamtenrechtlichen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) über Widersprüche gegen die von ihnen getroffenen Maßnahmen zu entscheiden und, soweit sie nach dieser Anordnung zur Entscheidung ...
Eingangsformel FHBLeistBV - Einzelnorm*
... BUNDES FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG (LEISTUNGSBEZÜGEVERORDNUNG FH BUND - FHBLEISTBV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 33 Abs. 4 und des § 35 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen ...
§ 437 SGB 3 - Einzelnorm*
... Vollzugsaufgaben wahr, die ansonsten Beamten obliegen, wird eine Zulage nach Vorbemerkung Nummer 9 zu den Besoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes nach Maßgabe der für vergleichbare Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung jeweils geltenden Vorschriften gewährt. Soweit es darüber hinaus ...
§ 50 BeamtVG - Einzelnorm*
... der Unterschiedsbetrag auf die Anspruchsberechtigten nach der Zahl der auf sie entfallenden Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt. § 40 Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend. (2) (weggefallen)(3) Neben dem Waisengeld wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt, der dem Betrag für das erste Kind ...
§ 2 FHBLeistBV - Einzelnorm*
... drei Jahre vergangen sein. (3) Unbefristete Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes mit dem Prozentsatz teil, um den sich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe verändert, der die Professorin oder der Professor angehört ...
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