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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 1 DBAGZustV - Einzelnorm



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handelt, die der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft zur Ausübung übertragen sind, 41. Einschätzungen der Leistungen nach § 27 Abs. 4, 5 und 7 des Bundesbesoldungsgesetzes. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 13 AuslZuschlV - Einzelnorm



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bestätigt.Als Dienstbezüge im Ausland gelten die Dienstbezüge nach § 9 zuzüglich des erhöhten Auslandszuschlags nach § 53 Absatz 6 Satz 1 und 2 des Bundesbesoldungsgesetzes. Fußnote (+++ § 13 Abs. 2: Zur Geltung vgl. § 14 Abs. 2 +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- Art 4 BBVAnpG 98 - Einzelnorm



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abzurunden. (2) Das Bundesministerium des Innern macht die sich nach Artikel 1, Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Artikel 2 Abs. 2 ergebenden Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 14 AuslZuschlV - Einzelnorm



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, wenn 1. der Empfängerin oder dem Empfänger kein erhöhter Auslandszuschlag nach § 10 zusteht und 2. eine nach § 53 Absatz 4 Nummer 3 des Bundesbesoldungsgesetzes berücksichtigungsfähige Person im dienstlichen Interesse bei der Erfüllung der Aufgaben der Auslandsvertretung oder an den Aufgaben der Empfängerin ...
- I. BMinASBDGAnO - Einzelnorm



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Absatz 4 des Bundesdisziplinargesetzes gegenüber Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen bis A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszusprechen, c) die Befugnis, nach § 84 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes ...
- § 6a MuSchSoldV - Einzelnorm



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(ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung sowie ohne Auslandsdienstbezüge nach § 52 des Bundesbesoldungsgesetzes) vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten oder überschreiten würden ...
- § 80 BBG - Einzelnorm



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Aufwendungen beihilfeberechtigter Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamter der Bundespolizei, denen Leistungen nach § 70 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes zustehen. (5) Steht einer beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person gegen eine Leistungserbringerin oder einen Leistungserbringer ...
- Art 12 BBVAnpG 98 - Einzelnorm



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- UND -VERSORGUNGSANPASSUNGSGESETZ 1998 - BBVANPG 98) ART 12 NEUBEKANNTMACHUNGSERLAUBNISSE Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes sowie den Wortlaut der Erschwerniszulagenverordnung und der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte in der ...
- § 47 BDG - Einzelnorm



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müssen auf Lebenszeit ernannte Beamte im Bundesdienst sein und bei ihrer Auswahl oder Bestellung ihren dienstlichen Wohnsitz (§ 15 des Bundesbesoldungsgesetzes) im Bezirk des zuständigen Verwaltungsgerichts haben. Ist einem Verwaltungsgericht die Zuständigkeit für die Bezirke mehrerer Verwaltungsgerichte ...
- ---- BesÜV2Bek 1998-12-03 - Einzelnorm



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in den Anlagen 1 und 2 die sich ab dem 1. Januar 1999 nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 dieser Verordnung auf der Grundlage der Anlagen VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels 5 Nr. 25 und 26 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) ergebenden Dienstbezüge und Anwärterbezüge ...
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