zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 41 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ÄNDERUNG VON VORSCHRIFTEN IM BEREICH DES INTERNATIONALEN PRIVAT- UND ZIVILVERFAHRENSRECHTS VOM 11. JUNI 2017 Ist vor Inkrafttreten von Artikel 8 am 17. Juni 2017 eine ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 42 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM DRITTEN GESETZ ZUR ÄNDERUNG REISERECHTLICHER VORSCHRIFTEN Auf einen vor dem 1. Juli 2018 abgeschlossenen Reisevertrag sind die Vorschriften dieses Gesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 43 ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR EINFÜHRUNG EINES ANSPRUCHS AUF HINTERBLIEBENENGELD Wenn die zum Tode führende Verletzung nach dem 22. Juli 2017 eingetreten ist, sind die durch das Gesetz zur Einführung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 44 ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR BEKÄMPFUNG VON KINDEREHEN (1) § 1303 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der ab dem 22. Juli 2017 geltenden Fassung ist für Ehen, die vor dem 22. Juli 2017 geschlossen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 45 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER ZWEITEN ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE VOM 17. JULI 2017 (1) Auf Schuldverhältnisse, die die Ausführung von Zahlungsvorgängen zum Gegenstand haben und ab ...