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Trefferliste für 'telekommunikationsgesetz'

Dokument 191 - 200 von 288 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 6 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 6 JAHRESFINANZBERICHT (1) Unternehmen, die 1. öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, 2. nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung ...
§ 107 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 107 BETEILIGUNG IN DER GRUPPE FÜR FREQUENZPOLITIK (1) Sofern die Bundesnetzagentur beabsichtigt, ein Vergabeverfahren nach § 91 Absatz 9 in Verbindung mit § 100 in Bezug auf harmonisierte Frequenzen für drahtlose Breitbandnetze ...
§ 207 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 207 VORLÄUFIGE ANORDNUNGEN Die Bundesnetzagentur kann bis zur endgültigen Entscheidung vorläufige Anordnungen treffen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 3 PersBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONALRECHTLICHES BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (PERSBG) § 3 SOZIALES (1) Für die Bediensteten des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation und seines nachgeordneten Bereichs, die nach § 1 zur Regulierungsbehörde für Telekommunikation ...
§ 7 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 7 STRUKTURELLE SEPARIERUNG UND GETRENNTE RECHNUNGSLEGUNG (1) Unternehmen, die öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen und innerhalb der Europäischen ...
§ 108 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 108 NUMMERIERUNG (1) Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben der Nummerierung wahr. Ihr obliegt insbesondere die Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraumes mit dem Ziel, den Anforderungen von Endnutzern, Betreibern ...
§ 208 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 208 VORTEILSABSCHÖPFUNG DURCH DIE BUNDESNETZAGENTUR (1) Hat ein Unternehmen gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur oder vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Gesetzes verstoßen und dadurch einen ...
§ 4 PersBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONALRECHTLICHES BEGLEITGESETZ ZUM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (PERSBG) § 4 PERSONALVERTRETUNG (1) Die erstmaligen Personalratswahlen in der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ...
§ 8 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 8 ORDNUNGSGELDVORSCHRIFTEN (1) Die Ordnungsgeldvorschriften der §§ 335 bis 335b des Handelsgesetzbuchs sind auf die Verletzung der Pflichten zur Offenlegung des Jahresfinanzberichts nach § 6 Absatz 1 oder des Tätigkeitsabschlusses ...
§ 109 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 109 PREISANGABE (1) Wer gegenüber Endnutzern 1. Premium-Dienste, 2. Auskunftsdienste, 3. Massenverkehrsdienste, 4. Service-Dienste, 5. Kurzwahldienste oder 6. Dienste über Nationale Teilnehmerrufnummernanbietet oder dafür ...
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