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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 201 - 210 von 901 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage AVV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS EUROPÄISCHE ABFALLVERZEICHNIS (ABFALLVERZEICHNIS-VERORDNUNG - AVV) ANLAGE (ZU § 2 ABS. 1) ABFALLVERZEICHNIS (Fundstelle: BGBl. I 2001, 3380 - 3406; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Einleitung: 1. Begriffsbestimmungen Für diese ...
§ 13 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 13 HERSTELLUNG (1) Die Herstellungsvorgänge sind mit Ausnahme der Freigabe unter Verantwortung der ...
§ 77 AMG - Einzelnorm*
... (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 77 ZUSTÄNDIGE BUNDESOBERBEHÖRDE,VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Zuständige Bundesoberbehörde ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, es sei denn, dass das Paul-Ehrlich-Institut zuständig ist. (2) Das Paul-Ehrlich-Institut ist zuständig für Sera, Impfstoffe ...
§ 18 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 18 RÜCKSTELLMUSTER (1) Die für die Freigabe nach § 16 verantwortliche sachkundige Person nach § 14 ...
§ 2 AMGZSAV - Einzelnorm*
... ) § 2 AUSNAHMEN VOM VIERTEN ABSCHNITT DES ARZNEIMITTELGESETZES (1) Abweichend von § 21 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes dürfen in § 1 Abs. 2 genannte Arzneimittel auch dann in den Verkehr gebracht werden, wenn für sie weder eine Zulassung durch die nach § 77 Absatz 1 oder Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes ...
§ 5 AMGZSAV - Einzelnorm*
... 5 AUSNAHMEN VOM ZWEITEN ABSCHNITT DES ARZNEIMITTELGESETZES (1) Abweichend von § 8 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes dürfen in § 1 Absatz 2 genannte Arzneimittel, deren Verfalldatum abgelaufen ist, in den Verkehr gebracht werden, wenn die nach § 77 Absatz 1 oder Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes zuständige ...
§ 86 MPDG - Einzelnorm*
... des Deutschen Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystems ist bis spätestens zum 31. Dezember 2022 sicherzustellen. (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist berechtigt, personenbezogene Daten in dem Datenbanksystem nach Absatz 1 zu verarbeiten, soweit es zur Erfüllung der ...
§ 84 AMG - Einzelnorm*
... , ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt, so ist der pharmazeutische Unternehmer, der das Arzneimittel im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht hat, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die ...
§ 1 TAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ZULASSUNG DER ARZNEIMITTEL AUF THERAPIEALLERGENE, DIE FÜR EINZELNE PERSONEN AUF GRUND EINER REZEPTUR HERGESTELLT WERDEN, SOWIE ÜBER VERFAHRENSREGELUNGEN DER STAATLICHEN CHARGENPRÜFUNG (THERAPIEALLERGENE ...
§ 3 TAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ZULASSUNG DER ARZNEIMITTEL AUF THERAPIEALLERGENE, DIE FÜR EINZELNE PERSONEN AUF GRUND EINER REZEPTUR HERGESTELLT WERDEN, SOWIE ÜBER VERFAHRENSREGELUNGEN DER STAATLICHEN CHARGENPRÜFUNG (THERAPIEALLERGENE ...
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