Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'

Dokument 201 - 210 von 765 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 35 KWG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 35 ERLÖSCHEN UND AUFHEBUNG DER ERLAUBNIS (1) Die Erlaubnis erlischt, wenn von ihr nicht innerhalb eines Jahres seit ihrer Erteilung Gebrauch gemacht wird. Die Erlaubnis erlischt auch, wenn das CRR ...
§ 70 VwGO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 70  (1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend ...
Competition Act (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB)*
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundeskartellamtes in Zusammenarbeit mit Renate Tietjen Translation provided by the Language Service of the Bundeskartellamt in cooperation with Renate Tietjen Stand: Die vorliegende Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 1 des ...
§ 18 ÖLG-DV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ÖKO-LANDBAUGESETZES 1 (ÖKO-LANDBAUGESETZ-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ÖLG-DV) § 18 WEITERE VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Über einen Antrag auf Erteilung der Zulassung oder auf Ergänzung nach § 5 ist innerhalb einer Frist von drei ...
§ 5 PsychThG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN BERUF DER PSYCHOTHERAPEUTIN UND DES PSYCHOTHERAPEUTEN * (PSYCHOTHERAPEUTENGESETZ - PSYCHTHG) § 5 RÜCKNAHME, WIDERRUF UND RUHEN (1) Die Approbation ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Nummer 1 ...
Anlage BMDV-WS-BesGebV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR DIGITALES UND VERKEHR FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER WASSERSTRAßEN UND DER SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG (BMDV-WASSERSTRAßEN UND SCHIFFFAHRT BESONDERE ...
§ 23a ABBergV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BERGVERORDNUNG FÜR ALLE BERGBAULICHEN BEREICHE (ALLGEMEINE BUNDESBERGVERORDNUNG - ABBERGV) § 23A ANERKENNUNG VON SACHVERSTÄNDIGEN (1) Ein Sachverständiger, der Aufgaben nach einer Bergverordnung wahrnimmt, die auf Grund des § 68 Absatz 1 oder 2 des Bundesberggesetzes ...
§ 50 PflSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ DER KULTURPFLANZEN (PFLANZENSCHUTZGESETZ - PFLSCHG) § 50 RÜCKNAHME ODER WIDERRUF DER GENEHMIGUNG FÜR DEN PARALLELHANDEL (1) Die Genehmigung für den Parallelhandel ist zurückzunehmen, wenn der Inhaber der Genehmigung diese 1. durch arglistige ...
§ 66 WindSeeG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 66 PLANFESTSTELLUNG UND PLANGENEHMIGUNG (1) Die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen bedürfen der Planfeststellung. Abweichend von Satz 1 bedürfen ...
§ 17 FinDAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHTSGESETZ - FINDAG) § 17 ZWANGSMITTEL; BEKANNTGABE VON ALLGEMEINVERFÜGUNGEN (1) Die Bundesanstalt kann ihre Verfügungen, die sie innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 next

neue Volltext-Suche