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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'

Dokument 201 - 210 von 776 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 4 SeeAnlG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEANLAGENGESETZ (SEEANLG) § 4 PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN (1) Der Plan umfasst zusätzlich zu den Zeichnungen und Erläuterungen nach § 73 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes 1. eine Darstellung der Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen, 2. einen ...
Competition Act (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB)*
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundeskartellamtes in Zusammenarbeit mit Renate Tietjen Translation provided by the Language Service of the Bundeskartellamt in cooperation with Renate Tietjen Stand: Die vorliegende Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 1 des ...
§ 13 MarkschBergV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER MARKSCHEIDERISCHE ARBEITEN UND BEOBACHTUNGEN DER OBERFLÄCHE (MARKSCHEIDER-BERGVERORDNUNG - MARKSCHBERGV) § 13 ANERKENNUNG ANDERER PERSONEN (1) Die zuständige Behörde kann zur Anfertigung und Nachtragung sonstiger Unterlagen nach § 63 Absatz ...
§ 37 ZAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN (ZAHLUNGSDIENSTEAUFSICHTSGESETZ - ZAG) § 37 ERLÖSCHEN UND AUFHEBUNG DER REGISTRIERUNG (1) Die Registrierung erlischt, wenn der Kontoinformationsdienstleister von ihr nicht innerhalb eines Jahres seit ...
§ 4 BörsG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÖRSENGESETZ (BÖRSG) § 4 ERLAUBNIS (1) Die Errichtung einer Börse bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Börsenaufsichtsbehörde. (2) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist elektronisch an die Börsenaufsichtsbehörde zu übermitteln. Die elektronische ...
§ 27 BtOG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BETREUUNGSORGANISATIONSGESETZ (BTOG) § 27 WIDERRUF, RÜCKNAHME UND LÖSCHUNG DER REGISTRIERUNG (1) Die Stammbehörde widerruft die Registrierung unbeschadet der landesrechtlichen Vorschriften, die § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechen, wenn ...
§ 35 KWG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 35 ERLÖSCHEN UND AUFHEBUNG DER ERLAUBNIS (1) Die Erlaubnis erlischt, wenn von ihr nicht innerhalb eines Jahres seit ihrer Erteilung Gebrauch gemacht wird. Die Erlaubnis erlischt auch, wenn das CRR ...
§ 137 VwGO - Einzelnorm*
... auf der Verletzung 1. von Bundesrecht oder 2. einer Vorschrift des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines Landes, die ihrem Wortlaut nach mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes übereinstimmt,beruht. (2) Das Bundesverwaltungsgericht ist an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen ...
§ 33 VermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSFRAGEN (VERMÖGENSGESETZ - VERMG) § 33 ENTSCHEIDUNG (1) Ist die Rückübertragung ausgeschlossen oder hat der Antragsteller Entschädigung gewählt, entscheidet die Behörde über Grund und Höhe der Entschädigung. § 4 des ...
§ 17c FStrG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESFERNSTRAßENGESETZ (FSTRG) § 17C RECHTSWIRKUNGEN DER PLANFESTSTELLUNG UND DER PLANGENEHMIGUNG Für die Rechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung gilt § 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Wird mit der Durchführung ...
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