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Trefferliste für 'aprv'
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- Anlage 11 NotSan-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) ANLAGE 11 (ZU § 22 ABSATZ 7) (Fundstelle: BGBl. I 2013, 4303) Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung
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- § 8 PTA-APrV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 8 RÜCKTRITT VON DER PRÜFUNG (1) Tritt eine zu prüfende Person nach ihrer Zulassung von der Prüfung zurück, so hat sie die Gründe für ihren Rücktritt ...
- § 10 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



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ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 10 PRAXISBEGLEITUNG Für die Zeit der praktischen Ausbildung hat die Schule durch ihre Lehrkräfte zu gewährleisten, dass eine Praxisbegleitung in ...
- Anlage 6 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



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ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) ANLAGE 6 (ZU § 47 ABSATZ 1) (Fundstelle: BGBl. I 2020, 2325) Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen ...
- § 7 MB-APrV - Einzelnorm



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VON MASSEUREN UND MEDIZINISCHEN BADEMEISTERN UND ZUR ÄNDERUNG VERSCHIEDENER AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNGEN BETREFFEND ANDERE HEILBERUFE) (MB-APRV) § 7 PRAKTISCHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächergruppen: 1. Physikalisch-therapeutische Befundtechniken ...
- Anlage 12 NotSan-APrV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) ANLAGE 12 (ZU § 24) (Fundstelle: BGBl. I 2013, 4304) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Name, Vorname . . . . . . . . . . . . .
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- § 9 PTA-APrV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 9 VERSÄUMNISFOLGEN (1) Versäumt eine zu prüfende Person einen Prüfungstermin oder gibt sie eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder ...
- § 11 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



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ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 11 INHALT DER KOOPERATIONSVERTRÄGE (1) In den Kooperationsverträgen zwischen der Schule und den Einrichtungen der praktischen Ausbildung ist die ...
- Anlage 7 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



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ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) ANLAGE 7 (ZU § 50 ABSATZ 2) URKUNDE ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUM FÜHREN DER BERUFSBEZEICHNUNG (Fundstelle: BGBl. I 2020, 2326) Urkunde über die Erlaubnis ...
- § 8 MB-APrV - Einzelnorm



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VON MASSEUREN UND MEDIZINISCHEN BADEMEISTERN UND ZUR ÄNDERUNG VERSCHIEDENER AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNGEN BETREFFEND ANDERE HEILBERUFE) (MB-APRV) § 8 NIEDERSCHRIFT Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende ...
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