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Trefferliste für 'aprv'

Dokument 201 - 210 von 306 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Schlußformel DiätAss-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR DIÄTASSISTENTINNEN UND DIÄTASSISTENTEN (DIÄTASS-APRV) SCHLUßFORMEL  Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 40 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm***
... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 40 DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN TEILS (1) Im praktischen Teil der staatlichen Prüfung ist jede Prüfungskandidatin und jeder Prüfungskandidat einzeln ...
§ 11 MB-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR MASSEURE UND MEDIZINISCHE BADEMEISTER (MB-APRV) § 11 RÜCKTRITT VON DER PRÜFUNG (1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich dem Vorsitzenden ...
§ 11 PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) § 11 PRÜFUNGSUNTERLAGEN Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei ...
§ 18c PTA-APrV - Einzelnorm***
... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 18C FRISTEN, BESCHEIDE, DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN (1) Die zuständige Behörde hat über Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ...
Anlage 1 DiätAss-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR DIÄTASSISTENTINNEN UND DIÄTASSISTENTEN (DIÄTASS-APRV) ANLAGE 1 (ZU § 1 ABS. 1) Fundstelle des Originaltextes BGBl. I 1994, 2092 - 2098 A Theoretischer und praktischer Unterricht       Stundenzahl 1 Berufs-, Gesetzes ...
§ 41 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm***
... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 41 BESTANDTEILE DES PRAKTISCHEN TEILS UND DAUER (1) Der praktische Teil der staatlichen Prüfung besteht aus 1. der Erstellung eines umfassenden perioperativen ...
§ 12 MB-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR MASSEURE UND MEDIZINISCHE BADEMEISTER (MB-APRV) § 12 VERSÄUMNISFOLGEN (1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin oder gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung ...
§ 12 PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) § 12 SCHRIFTLICHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächergruppen: 1. Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Psychologie/Pädagogik/Soziologie ...
§ 19 PTA-APrV - Einzelnorm***
... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 19 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN (1) Eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung begonnene Ausbildung ...
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