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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 201 - 210 von 3798 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 4a UVBBErG - Einzelnorm*
... UND BAHN § 4A UNFALLFÜRSORGE FÜR BEAMTE (1) Der Unfallversicherung Bund und Bahn werden für die Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundessozialgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, des Bundesamtes für Soziale ...
Eingangsformel BMASBGebV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN IN DESSEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG BMAS - BMASBGEBV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 ...
Eingangsformel BMASErnAnO - Einzelnorm*
... ANORDNUNG ÜBER DIE BEFUGNISSE ZUR ERNENNUNG UND ENTLASSUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASERNANO) EINGANGSFORMEL  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt – nach Artikel 1 Absatz 1 der Anordnung des Bundespräsidenten ...
§ 4 BMASErnAnO - Einzelnorm*
... ANORDNUNG ÜBER DIE BEFUGNISSE ZUR ERNENNUNG UND ENTLASSUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASERNANO) § 4 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über ...
§ 366a SGB 3 - Einzelnorm*
... oder Grundsätzen gewährleistet wird,wird ein Sondervermögen der Bundesagentur unter dem Namen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ errichtet. Dies gilt nicht für Personen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. (2) Das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit ...
Eingangsformel BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) EINGANGSFORMEL  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt – nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz ...
Eingangsformel BDGBMASKDV - Einzelnorm*
... DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BDGBMASKDV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) in Verbindung ...
§ 1 BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 1 ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN IN ALLGEMEINEN DIENSTRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN (1) Die Zuständigkeit für den Erlass von ...
§ 3 BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 3 VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN IN ALLGEMEINEN DIENSTRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN (1) Soweit die Zuständigkeit für den Erlass ...
§ 6 BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 6 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN (1) Diese Anordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...
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