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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 201 - 210 von 3775 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Schlußformel BDOBuKBMinAAnO - Einzelnorm*
... DER BUNDESDISZIPLINARORDNUNG BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG SCHLUßFORMEL  Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 5 BITV 2.0 - Einzelnorm*
... § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes. An den Sitzungen des Ausschusses kann eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilnehmen. (2) Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, 1. den jeweils aktuellen Stand der Technik nach § 3 Absatz 2 und 3 zu ermitteln ...
Eingangsformel BMASBGebV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN IN DESSEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG BMAS - BMASBGEBV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 ...
Eingangsformel BMASErnAnO - Einzelnorm*
... ANORDNUNG ÜBER DIE BEFUGNISSE ZUR ERNENNUNG UND ENTLASSUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASERNANO) EINGANGSFORMEL  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt – nach Artikel 1 Absatz 1 der Anordnung des Bundespräsidenten ...
§ 4 BMASErnAnO - Einzelnorm*
... ANORDNUNG ÜBER DIE BEFUGNISSE ZUR ERNENNUNG UND ENTLASSUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASERNANO) § 4 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über ...
§ 3 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 3 GRUNDPFLICHTEN DES ARBEITGEBERS (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
§ 4 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 4 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen ...
Eingangsformel BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) EINGANGSFORMEL  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt – nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz ...
§ 1 BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 1 ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN IN ALLGEMEINEN DIENSTRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN (1) Die Zuständigkeit für den Erlass von ...
§ 8 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 8 ZUSAMMENARBEIT MEHRERER ARBEITGEBER (1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig ...
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