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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'
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- § 6 BwKoopG - Einzelnorm



... ) § 6 GELTUNG ARBEITSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN (1) Die in § 1 genannten Personen gelten für die Anwendung der Vorschriften über die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Sprecherausschussgesetzes als Arbeitnehmerinnen ...
- § 44d SGB 2 - Einzelnorm



... ihres oder seines Dienstherrn oder Arbeitgebers. (4) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer übt über die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen in der gemeinsamen Einrichtung Tätigkeiten zugewiesen worden sind, die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen ...
- § 2 1. WOMitbestG - Einzelnorm



... und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen ist (Getrennterfüllung); 5. die Zahl der in dem Unternehmen in der Regel beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.Nehmen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens auch an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen ...
- § 34 SGB 3 - Einzelnorm



... des Arbeitsmarktes und der Berufe, 2. zur Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen auch einschließlich der Beschäftigungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland, 3. zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit von Auszubildenden sowie Arbeitnehmerinnen ...
- § 105 3. WOMitbestG - Einzelnorm



... die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte gewählt werden; 2. dass in Seebetrieben keine Delegierten gewählt werden; 3. dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Seebetriebe an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer unmittelbar teilnehmen; 4. dass an der Wahl ...
- § 320 SGB 3 - Einzelnorm



... der Insolvenzverwalter hat auf Verlangen der Agentur für Arbeit das Insolvenzgeld zu errechnen und auszuzahlen, wenn ihr oder ihm dafür geeignete Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer des Betriebs zur Verfügung stehen und die Agentur für Arbeit die Mittel für die Auszahlung des Insolvenzgeldes bereitstellt ...
- § 14 StiftPKG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER DIE STIFTUNG PREUßISCHER KULTURBESITZ (STIFTPKG) § 14 BESCHÄFTIGTE (1) Die Geschäfte der Stiftung werden in der Regel durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahrgenommen. Auf diese sind die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen ...
- § 78 BPersVG - Einzelnorm



... niedriger zu bewertenden Tätigkeit oder eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens, 4. Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern einschließlich der hiermit jeweils verbundenen Stufenzuordnung, jedoch nicht bei in das Ermessen des Arbeitgebers gestellten ...
- § 1 6. PflegeArbbV - Einzelnorm



... im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser. (2) Diese Verordnung gilt vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie gilt nicht für 1. Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, 2. Auszubildende und Studierende nach dem Pflegeberufegesetz ...
- § 1 MiLoDokV - Einzelnorm



... 17 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes werden vorbehaltlich des Absatzes 3 dahingehend eingeschränkt, dass sie nicht gelten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto 4 461 Euro überschreitet. Für die Ermittlung des verstetigten Monatsentgelts sind ...
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