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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 3 BEWERTUNG DER LEISTUNGEN IN DER AUSBILDUNG UND IN DER ABSCHLUSSPRÜFUNG (1) Die Leistungen der Polizeivollzugsbeamtinnen ...
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DES BUNDESMINISTERIUMS DES INNERN UND FÜR HEIMAT (BDGMINIANO) I. GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DES INNERN UND FÜR HEIMAT OHNE BUNDESPOLIZEI 1. Den Leiterinnen und Leitern der Behörden des Geschäftsbereichs werden für die ihnen nachgeordneten Beamtinnen und Beamten folgende Befugnisse übertragen ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 4 ERHOLUNGSURLAUB Die Zeiten des Erholungsurlaubs werden von der Bundespolizeiakademie bestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum ...
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ÜBER DIE ZULASSUNG VON AUSNAHMEN VON VORSCHRIFTEN DES ARZNEIMITTELGESETZES FÜR DIE BEREICHE DES ZIVIL- UND KATASTROPHENSCHUTZES, DER BUNDESWEHR, DER BUNDESPOLIZEI, DER BEREITSCHAFTSPOLIZEIEN DER LÄNDER SOWIE DER AUFGABEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR GESUNDHEIT NACH § 79 ABSATZ 4A DES ARZNEIMITTELGESETZES ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 5 DURCHFÜHRENDE BEHÖRDE Das Auswahlverfahren wird von der Bundespolizeiakademie im Auftrag des Bundespolizeipräsidiums ...
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