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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 201 - 210 von 648 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 10 HBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 10 VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN ZUM AUSWAHLVERFAHREN Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift: 1. den Ablauf ...
§ 51 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 51 EINRICHTUNG DER PRÜFUNGSKOMMISSION (1) Für die Abnahme und Bewertung der Laufbahnprüfung richtet das Prüfungsamt eine Prüfungskommission ...
§ 10 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 10 ZULASSUNG ZUM MÜNDLICHEN TEIL DES AUSWAHLVERFAHRENS (1) Zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens wird zugelassen, wer den schriftlichen ...
§ 11 HBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 11 BESTEHEN DES AUSWAHLVERFAHRENS Wer mindestens die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist, erreicht ...
§ 10 GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 10 INHALT UND DURCHFÜHRUNG (1) Gegenstand des Prüfungsgespräches sind die in § 5 aufgeführten Ausbildungsgebiete. Die Prüfungsteilnehmerinnen ...
§ 11 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 11 MÜNDLICHER TEIL DES AUSWAHLVERFAHRENS (1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dient dazu, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber ...
§ 12 HBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 12 GESAMTERGEBNIS UND RANGFOLGE (1) Für jede Bewerberin und jeden Bewerber, die oder der am Auswahlverfahren teilgenommen ...
§ 53 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 53 ENTSCHEIDUNGEN DER PRÜFUNGSKOMMISSION (1) Die Prüfungskommission der Laufbahnprüfung ist beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende ...
§ 11 GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 11 BEWERTUNG (1) Die Leistungen im Prüfungsgespräch werden wie folgt bewertet: Prozentualer Anteil der erreichten Punktzahl an der erreichbaren ...
§ 12 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 12 GESAMTERGEBNIS DES AUSWAHLVERFAHRENS (1) Die Auswahlkommission ermittelt für jede Bewerberin und jeden Bewerber, die oder der am mündlichen ...
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