zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 1 VORVERTRAGLICHE UND VERTRAGLICHE PFLICHTANGABEN (1) Als vorvertragliche Informationen nach § 482 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Abschluss eines Teilzeit-Wohnrechtevertrags, eines Vertrags ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 46 ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR REGELUNG DES RECHTS AUF KENNTNIS DER ABSTAMMUNG BEI HETEROLOGER VERWENDUNG VON SAMEN § 1600d Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden, wenn der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 2 INFORMATIONEN ÜBER DAS WIDERRUFSRECHT Einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ist ein Formblatt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 47 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUM INTERNATIONALEN GÜTERRECHT UND ZUR ÄNDERUNG VON VORSCHRIFTEN DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS VOM 17. DEZEMBER 2018 (1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe bestimmen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 1 INFORMATIONSPFLICHTEN (1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. die wesentlichen Eigenschaften ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 48 ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DES GESETZES ZUR EINFÜHRUNG DES RECHTS AUF EHESCHLIEßUNG FÜR PERSONEN GLEICHEN GESCHLECHTS Auf gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 2 ERLEICHTERTE INFORMATIONSPFLICHTEN BEI REPARATUR- UND INSTANDHALTUNGSARBEITEN (1) Hat der Verbraucher bei einem Vertrag über Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 49 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZUM MIETRECHTSANPASSUNGSGESETZ VOM 18. DEZEMBER 2018 (1) Auf ein bis einschließlich 31. Dezember 2018 entstandenes Mietverhältnis sind die §§ 555c und 559 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 3 ERLEICHTERTE INFORMATIONSPFLICHTEN BEI BEGRENZTER DARSTELLUNGSMÖGLICHKEIT Soll ein Fernabsatzvertrag mittels eines Fernkommunikationsmittels geschlossen werden, das nur begrenzten Raum oder begrenzte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 50 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZUM GESETZ ZUR VERLÄNGERUNG DES BETRACHTUNGSZEITRAUMS FÜR DIE ORTSÜBLICHE VERGLEICHSMIETE (1) Mietspiegel können auch nach dem 31. Dezember 2019 nach § 558 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen ...