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Trefferliste für 'hgb'

Dokument 201 - 210 von 728 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 36 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 36 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 130 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 130 GRÜNDE FÜR DAS AUSSCHEIDEN; ZEITPUNKT DES AUSSCHEIDENS (1) Folgende Gründe führen zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft ...
§ 277 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 277 VORSCHRIFTEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (1) Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft ...
§ 341a HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 341A ANZUWENDENDE VORSCHRIFTEN (1) Versicherungsunternehmen haben einen Jahresabschluß und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts in den ersten ...
§ 398 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 398  Der Kommissionär kann sich, auch wenn er Eigentümer des Kommissionsguts ist, für die in § 397 bezeichneten Ansprüche nach Maßgabe der für das Pfandrecht geltenden Vorschriften aus dem Gute befriedigen. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 479 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 479 RECHTE DES KAPITÄNS. TAGEBUCH (1) Der Kapitän ist befugt, für den Reeder alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb des Schiffes gewöhnlich mit sich bringt. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf den Abschluss ...
§ 580 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 580 FEHLVERHALTEN DES BERGERS (1) Der Bergelohn kann herabgesetzt oder gänzlich versagt werden, wenn Bergungsmaßnahmen durch Verschulden des Bergers notwendig oder schwieriger geworden sind oder wenn sich der Berger des Betrugs oder ...
§ 37 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 37  (1) Wer eine nach den Vorschriften dieses Abschnitts ihm nicht zustehende Firma gebraucht, ist von dem Registergerichte zur Unterlassung des Gebrauchs der Firma durch Festsetzung von Ordnungsgeld anzuhalten. (2) Wer in seinen Rechten ...
§ 131 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 131 FORTSETZUNG MIT DEM ERBEN; AUSSCHEIDEN DES ERBEN (1) Geht der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf dessen Erben über, so kann jeder Erbe gegenüber den anderen Gesellschaftern antragen, dass ihm die Stellung eines Kommanditisten ...
§ 278 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 278 (WEGGEFALLEN) Fußnote (+++ § 278: Zur Anwendung vgl. Art. 75 Abs. 1 HGBEG +++) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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