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Trefferliste für 'umwandlungsgesetz'

Dokument 201 - 210 von 470 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 206 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 206 GELTENDMACHUNG DES SCHADENERSATZANSPRUCHS Die Ansprüche nach § 205 Abs. 1 können nur durch einen besonderen Vertreter geltend gemacht werden. Das Gericht des Sitzes des Rechtsträgers neuer Rechtsform hat einen solchen Vertreter ...
§ 303 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 303 KAPITALSCHUTZ, ZUSTIMMUNGSERFORDERNISSE (1) Außer den für die neue Rechtsform maßgebenden Gründungsvorschriften ist auch § 220 entsprechend anzuwenden. (2) Ein Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien bedarf ...
§ 9 DGBankUmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN GENOSSENSCHAFTSBANK (DG BANK-UMWANDLUNGSGESETZ) § 9 AUSGABE GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN (1) Die Aktiengesellschaft kann gedeckte Schuldverschreibungen bis zum Fünfzehnfachen des haftenden Eigenkapitals nach Maßgabe ...
§ 10 DSLBUmwG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN SIEDLUNGS- UND LANDESRENTENBANK IN EINE AKTIENGESELLSCHAFT (DSL BANK-UMWANDLUNGSGESETZ - DSLBUMWG) § 10 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND GESCHÄFTE DER DEUTSCHEN SIEDLUNGS- UND LANDESRENTENBANK SOWIE IHR GEWÄHRTE ...
§ 22 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 22 GLÄUBIGERSCHUTZ (1) Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers ...
§ 108 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 108 AUSTRITT VON MITGLIEDERN DES ÜBERTRAGENDEN VERBANDES Tritt ein ehemaliges Mitglied des übertragenden Verbandes gemäß § 39 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem übernehmenden Verband aus, so sind Bestimmungen der Satzung des ...
§ 207 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 207 ANGEBOT DER BARABFINDUNG (1) Der formwechselnde Rechtsträger hat jedem Anteilsinhaber, der gegen den Formwechselbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaften ...
§ 304 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 304 WIRKSAMWERDEN DES FORMWECHSELS Der Formwechsel wird mit der Eintragung der Kapitalgesellschaft in das Handelsregister wirksam. Mängel des Formwechsels lassen die Wirkungen der Eintragung unberührt. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 10 DGBankUmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN GENOSSENSCHAFTSBANK (DG BANK-UMWANDLUNGSGESETZ) § 10 ERLÖSCHEN DES EMISSIONSRECHTS NACH § 9 (1) Das Recht zur Ausgabe von gedeckten Schuldverschreibungen erlischt, wenn der Anteil der Genossenschaften, genossenschaftlichen ...
§ 11 DSLBUmwG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN SIEDLUNGS- UND LANDESRENTENBANK IN EINE AKTIENGESELLSCHAFT (DSL BANK-UMWANDLUNGSGESETZ - DSLBUMWG) § 11 HAFTUNG DES BUNDES FÜR ALTVERBINDLICHKEITEN Der Bund haftet für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Deutschen Siedlungs ...
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