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Trefferliste für 'vertragsparteien'
Dokument 201 - 210 von 599 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 9 ParkettlAusbV 2002 - Einzelnorm



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, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 66 SachenRBerG - Einzelnorm



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und Anbauten genutzt werden und die Regelungen für den Gebrauch, die Unterhaltung der Anlagen sowie die Verpflichtung von Rechtsnachfolgern der Vertragsparteien einen außerordentlichen Aufwand verursachen würden. § 40 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
- § 109 GWB - Einzelnorm



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geschlossene internationale Übereinkunft oder Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem oder mehreren Staaten, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, oder ihren Untereinheiten über Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen für ein von ...
- Inhaltsübersicht UStG - Einzelnorm



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Erwerb neuer Fahrzeuge § 1c Innergemeinschaftlicher Erwerb durch diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags § 2 Unternehmer, Unternehmen § 2a Fahrzeuglieferer § 2b Juristische Personen des öffentlichen Rechts § 3 ...
- § 115a SGB 5 - Einzelnorm



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der Krankenhausträger im Land gemeinsam und im Benehmen mit der kassenärztlichen Vereinigung die Vergütung der Leistungen mit Wirkung für die Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Die Vergütung soll pauschaliert werden und geeignet sein, eine Verminderung der stationären ...
- § 17 RSMAusbV - Einzelnorm



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bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und der oder die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung absolviert hat. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
- § 3 IndElErprobV - Einzelnorm



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, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die für sie jeweils geltenden bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden; die Vertragsparteien können den Verzicht auf die weitere Anwendung vereinbaren, wenn noch keine Zwischenprüfung abgelegt worden ist. (2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse ...
- § 4d BFStrMG - Einzelnorm



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Regelungen aufgenommen werden, die keinen unmittelbaren Bezug zu der Leistungserbringung haben, jedoch zur Gestaltung sonstiger Beziehungen der Vertragsparteien erforderlich sind. (3) Nach Abschluss der Prüfvereinbarung nach Absatz 1 stellt das Bundesamt für Logistik und Mobilität fest, ob der jeweilige ...
- § 52a VGG - Einzelnorm



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Monate vor Beginn der Rechtseinräumung im Online-Portal des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum über a) das betreffende Werk, b) die Vertragsparteien, die betroffenen Nutzungsrechte, deren Geltungsbereich, c) das Recht des Außenstehenden zum Widerspruch, 5. der Außenstehende hat innerhalb ...
- § 10 AgrarOLkG - Einzelnorm



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150 000 000 Euro bis 350 000 000 Euro über 350 000 000 Euro oder 2. Käufer, bei denen es sich um Behörden handelt,sofern mindestens eine der beiden Vertragsparteien ihren Sitz in Deutschland hat. Dieser Abschnitt gilt darüber hinaus auch für den Verkauf von Milch- und Fleischprodukten sowie von Obst ...
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